Abmahnmonitor

Diese Fehler sorgten für teure Abmahnungen auf Ebay

Veröffentlicht: 22.08.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 22.08.2023
Parfumflaschen auf rosa Grund

Sowohl im eigenen Shop als auch auf Marktplätzen müssen einige Regeln eingehalten werden. In dieser Woche waren vor allem Ebay-Händler von Abmahnungen betroffen. 

Scheinprivates Handeln auf Ebay

Wer mahnt ab? amantdeparfum (vertreten durch Kanzlei Dreger IP Legal)
Wie viel? 1.134,55 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen auf Ebay

Gewerbliches Handeln ist mit vielen Vorschriften und Pflichten verbunden. Ein privater Verkauf ist da um einiges einfacher. So manch einer mag auf die Idee kommen, als scheinprivater Händler diese Pflichten zu umgehen. Das ist allerdings keine gute Idee, da Abmahner dem Treiben schnell auf die Spur kommen. So erging es auch einer Händlerin, die auf Ebay Parfum verkauft hatte. Dabei wurde über einen Zeitraum von mehreren Monaten eine große Anzahl von Neuware verkauft. Hier wurden bis zu 500 neue Produkte veräußert, was darauf schließen lässt, dass es sich nicht um private Verkäufe, sondern um gewerbliches Handeln handelt.

Ein Mitbewerber wurde darauf aufmerksam und mahnte die Ebay-Händlerin ab. 

Fehlendes Energielabel

Wer mahnt ab? Wirtschaft im Wettbewerb 
Wie viel? 290,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Elektrogeräten

Beim Verkauf von Elektrogeräten müssen neben den allgemeinen Verbrauchervorschriften zusätzlich einige spezielle Vorschriften beachtet werden. Unter anderem muss für gewisse Geräte eine Energieverbrauchskennzeichnung vorgenommen werden. So sollen Verbraucher:innen über den Energieverbrauch der Geräte aufgeklärt werden, damit sie Produkte einfacher miteinander vergleichen und so eine Kaufentscheidung treffen können. 

Ein Händler auf Ebay, der TV-Geräte verkaufte, missachtete diese Pflicht und wurde von einem Konkurrenten abgemahnt. 

Teurer Briefmarkenverkauf

Wer mahnt ab? Bundesverbrand des Deutschen Briefmarkenhandels
Wie viel? 238,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Der Verkauf einer Briefmarke auf Ebay wurde einem Händler zum Verhängnis. Denn der Bundesverband des deutschen Briefmarkenhandels bemängelte, dass es sich bei der Marke nicht um ein Original handeln würde. Auch wenn der Händler in der Beschreibung darauf hinwies, dass die Marke nicht geprüft sei, sah der Bundesverband des Deutschen Briefmarkenhandels hier einen Wettbewerbsverstoß und eine Irreführung des Verbrauchers. 

Hinzu kommt, dass die Widerrufsbelehrung des Händlers nicht ausreichend war und im Impressum keine Möglichkeit der elektronischen Kontaktaufnahme (etwa durch eine E-Mail-Adresse) bestand. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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