Achtung Abmahnfalle: Hierbei handelt es sich um eingetragene Marken

Veröffentlicht: 06.12.2023
imgAktualisierung: 06.12.2023
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
06.12.2023
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ca. 2 Min.
Brettspiel
© Christian Nieke / Shutterstock.com
Das Markenrecht bescherte in dieser Woche teure Abmahnungen.


Eine markenrechtliche Abmahnung kommt schneller als man denkt, denn oft versteckt sich ein markenrechtlicher Schutz hinter Begriffen, von denen man es nicht erwartet. In diese Falle sind drei Online-Händler:innen diese Woche getappt. 

„Mensch ärgere dich nicht“

Wer mahnt ab? Schmidt Spiele GmbH
Wie viel? 3.020,34 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Brettspielen

Ein „Mensch ärgere dich nicht“-Spiel sorgte bei einer Händlerin wohl doch für einigen Ärger. Die Händlerin verkaufte in ihrem Shop ein Brettspiel, welches von der Gestaltung dem Brettspiel-Klassiker „Mensch ärgere dich nicht“ entspricht. Das Spiel wurde im Shop auch als „Mensch ärgere dich nicht“ bezeichnet. Dabei handelt es sich allerdings um eine eingetragene Marke der Schmidt Spiele GmbH. Nur Produkte, die tatsächlich von diesem Unternehmen stammen, dürfen so bezeichnet werden. Das war hier nicht der Fall und dieser Markenrechtsverstoß wurde mit Kosten von über 3.000 Euro abgestraft.

Berühmter Sechskantschlüssel 

Wer mahnt ab? INBUS IP GmbH
Wie viel? 2.002,41 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Werkzeug

Auch der nächste Online-Händler bekam eine markenrechtliche Abmahnung. Er verkaufte in seinem Online-Shop Sechskantschlüssel und bezeichnete diese als Inbusschlüssel. Da es sich beim Begriff „INBUS“ jedoch um eine geschützte Marke handelt, erfolgte prompt eine Abmahnung des Markeninhabers. Denn auch hier handelte es sich nicht um lizenzierte Ware des Markeninhabers. Über 2.000 Euro soll der Händler nun für den Verstoß zahlen. 

Teurer Christbaumschmuck

Wer mahnt ab? Volkswagen AG
Wie viel? 3.865 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Auch die dritte Abmahnung in dieser Woche war eine des Markenrechts. Das Design von Christbaumschmuck kam hier einen Händler teuer zu stehen. Denn er verkaufte Christbaumanhänger im Design des berühmten VW-Busses, des Fahrzeugmodells Volkswagen T1. Doch auch hier handelt es sich um eine geschützte Marke. Auch der Bereich des Merchandises fällt unter den markenrechtlichen Schutz und darf nur verkauft werden, wenn es sich um Originalprodukte von Lizenznehmern handelt. Darauf wurde in diesem Fall jedoch nicht geachtet, der Fehler kostete den Händler fast 4.000 Euro.

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch den Rundum-Service für Markenrecht. Mit den neuen Markenrecht-Paketen bekommen Unternehmen umfangreiche Unterstützung bei der Markenanmeldung. Weitere Informationen zu den Markenrechts-Paketen finden Sie hier.
Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Expert/in für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Veröffentlicht: 06.12.2023
img Letzte Aktualisierung: 06.12.2023
Lesezeit: ca. 2 Min.
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KOMMENTARE
7 Kommentare
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Markus
11.12.2023

Antworten

Guten Morgen Herr Bär,
Sie sind offenbar noch keine Opfer von Produktpirateri e geworden. Inbusschlüssel heißen so, weil sie von der Firma Inbus hergestellt werden. Natürlich kann nicht jeder diesen Markennamen verwenden. Würde man Ihrer Argumentation folgen, könnten chinesische Firmen auch Hochdruckreinig er unter dem Namen "Kärcher" verkaufen, weil es ja auch "kärchern" genannt wird...
Heidemann
09.12.2023

Antworten

Me In Bus fährt zur Abmahnung
da Leg O der stelle ich den Stein
na da wird die Rechtsabteilung von VW aber bald 1000 neue Stellen ausschreiben !
jeder auch nur ähnliche Bus - der bei Filmen, in Videospielen,We rbung usw. verwendet wurde, und das Weltweit !
Birgit
09.12.2023

Antworten

Ich wundere mich, über so ein Vorgehen. Das zeigt, wie "nötig" manche die "gratis" Kohle haben.

Dass der VW T1 unter Designschutz steht, wundert mich dabei nicht, aber dass sich auf die Lauer gelegt wird, um eine Abmahnung bei solchen Belanglosigkeit en wie Chrisbaumkugeln zu verteilen ist schon ein Armutszeugnis.

Ich erinnere mich selbst an einen Fall: jemand stellte "belanglose" Fotos her, die eine exakte Produktfotoergä nzungen darstellten.
Die Fotos sind kostenlos.
Es wurde allerdings darauf spekuliert, dass sich kleine, naive Händler auf die Bilderergänzung en stürzen und kommerziell verwenden - damit Sie kostenpflichtig abgemahnt werden können. Der Tynnes könnte sicherlich gut davon leben, ich habe damals viele Plattform-Mitbe werber damit gesehen...nach einiger Zeit nicht mehr. Meiner Meinung nach war das eine vorsätzliche Falle ;)
Wolfgang Marquardt
09.12.2023

Antworten

Wären Sie Markeninhaber, würden Sie die Abmahnungen nicht als Schwachsinn bezeichnen. Es ist richtig geistiges Eigentum zu schützen.
KI
09.12.2023

Antworten

wir schließen uns Boris und Roland Bär an! Es ist einfach nur noch total gestört wie Existenzen zerstört werden und große Konzerne mittlerweile auch auf diesem bösartigen Weg ihre fehlenden Umsätze generieren. Jetzt kann auch noch die KI eingesetzt werden und die Abmahnungen werden ohne Arbeit versendet und das Geld eingetrieben - SUPER Armes Deutschland es geht weiter steil bergab auf allen Ebenen! Frohe Weihnachten
Boris
07.12.2023

Antworten

Da es VW aktuell nicht so gut geht, muss halt jetzt auch die Rechtsabteilung Geld ranschaffen.
Ich wusste schon immer, warum mir kein VW (inkl. Tochterfirmen) nicht ins Haus kommen...
Roland Bär
06.12.2023

Antworten

3x schwachsinnige Abmahnungen.

VW sollte das als Wertschätzung und kostenlose Werbung einordnen.
Mit solchen Abmahnungen schadet sich VW selbst.

Inbus, Mensch ärgere dich nicht sind allgemeine Bezeichnungen wie Kärchern etc. Wie krank ist die Justiz.
in jedem Baumarkt findet man Inbusschlüssel mit Bezeichnung Inbusschläüssel und jeder Spielwarenabtei lung gibt es Mensch ärgere dich nicht Spiele, die nicht von den Markenrechtinha ber sind.