Abmahnmonitor

Keine Gelegenheitsverkäufe: Scheinprivate Händlerin auf Ebay abgemahnt

Veröffentlicht: 06.02.2024 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 06.02.2024
Tastatur mit Sell-Button

Ob jemand seine Waren privat oder gewerblich verkauft, ist eine zentrale Frage. Schließlich kommen damit unterschiedliche Rechte und Pflichten einher. So hat beispielsweise ein gewerblich Verkaufender den Verbraucher:innen das gesetzliche Widerrufsrecht einzuräumen. Eine Pflicht, die privat Verkaufende jedoch nicht trifft. Daher gibt es einige schwarze Schafe, die es nicht so genau nehmen mit der Ehrlichkeit und versuchen, die gesetzlichen Bestimmungen durch scheinprivate Verkäufe zu umgehen. 

Gewerblich oder privat?

Wer mahnt ab? eine Händlerin (durch die Kanzlei Schroeder)
Wie viel? 953,40 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Die Frage, ob eine Verkäuferin oder ein Verkäufer gewerblich oder privat Waren vertreibt, ist von großer Bedeutung. Schließlich hat ein gewerblich Handelnder andere Rechte und Pflichten als ein privat Handelnder. Dabei kann ganz schnell die Schwelle vom privaten zum gewerblichen Verkäufer überschritten werden. Wer gewerblich verkauft, sich aber als Privatperson ausgibt, beschneidet die Rechte der Verbraucher:innen und umgeht gesetzliche Informationspflichten und Haftungsfragen. 

Eine Händlerin wurde auf die Angebote einer weiteren Händlerin auf Ebay aufmerksam, die vorgab, als private Anbieterin aufzutreten. Nach Ansicht der Abmahnerin traf das jedoch nicht zu. So habe die Händlerin unter anderem neuwertige Kosmetikartikel in einem großen Umfang angeboten. Von Gelegenheitsverkäufen sei in diesen Fällen nicht mehr zu sprechen. Für die Abmahnerin sprachen alle Indizien dafür, dass die Händlerin nur zum Schein als Privatverkäuferin auftritt. 

Falsche Textilkennzeichnung

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Wie viel? 238,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Textilien

Beim Verkauf von Textilien muss auf einiges geachtet werden. Dazu gehört unter anderem auch im Shop genau anzugeben, aus welchem Material die jeweilige Textilie besteht. Dabei sollte auch einleuchten, dass die Bezeichnungen auf der Produktseite und auch im Produktnamen stimmen sollten. Das tun sie aber längst nicht bei jedem.

So gab eine Händlerin in ihrem Webshop an, einen „Seidenschal“ anzubieten. Seide als natürliches Material vermittelt potenziellen Käufer:innen den Eindruck, ein besonders hochwertiges Produkt zu erwerben. In Wirklichkeit bestand der Schal ausweislich der auf der Produktseite befindlichen Textilkennzeichnung zu einhundert Prozent aus der synthetischen Faser Acryl. 

Japanische Messer aus China

Wer mahnt ab? Blanken Küchenmesser (durch die Kanzlei Schleinkofer)
Wie viel? 1.501,19 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Messern

Schwarzwälder Schinken, Thüringer Rostbratwurst oder „Made in Germany“ – diese Bezeichnungen erwecken bei Verbraucherinnen und Verbrauchern bestimmte Assoziationen, woher ein Produkt stammt. Und Händler:innen wissen, dass geografische Herkunftsbezeichnungen bei der Kundschaft gut ankommen.

Das funktioniert auch bei „Japanischen Messern“. Allerdings sollte die Herkunftsbezeichnung stimmen und nicht einfach frei erfunden werden. Andernfalls droht eine Abmahnung. Das bekam auch ein Händler bei Ebay zu spüren, dessen „Japanische Messer“ in Wirklichkeit aus China kamen. Eine solche fehlerhafte Bezeichnung ist jedoch unzulässig, da sie die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre führt und über die eigentliche Herkunft und die damit verbundenen Qualitätsvorstellungen täuscht.

Lass Abmahner abblitzen

Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Julia Petronis

Kommentare  

#5 Paul 2024-02-10 10:06
Die Kanzlei Schröder (Kiel/Berlin) macht bei Händlern ja auch Werbung das Sie um Adressen bittet von Scheinhändlern ! Das ist schon sehr Dreist von einem Rechtsanwalt !
Zitieren
#4 Ladenbesitzerin 2024-02-09 09:33
Ich bin mir sicher, dass man einigen Ladendieben auf die Spur kommen würde, wenn das konsequent überprüft werden würde! Es gibt einige Profile, auf denen 5000 Kundenbewertung en sind, wenn man sich die angebotenen Produkte anschaut, sind über 95% Neuware mit Schild...
Zitieren
#3 brrrrr 2024-02-08 11:48
Wie erfahren, ist man auch bei eBay nach Maßgabe des neuen PStTG endlich eher bereit, entsprechend zu handeln, also ganz im Gegensatz zu früher im Sande verlaufender Hinweise oder Anfragen.
Aber das Thema des privaten Handels hat auch noch eine zweite, quasi umgekehrte Blickrichtung, nämlich die auf den scheinprivaten Käufer, der damit ebenfalls Rechte und Pflichten unrechtmäßig beanspruchen oder umgehen könnte.
Hierzu fehlt mir aber noch ein entsprechender Diskussionsraum . Er könnte sich hier anschließen.
Zitieren
#2 Silke 2024-02-07 15:52
Anschluss zum vorherigen Kommentar

Wir konnten keine Adresse des Verkäufers bei eBay sehen.
Deshalb kauften wir einen Artikel bei diesem Privatverkäufer und waren gespannt, woher der Artikel
geliefert wird.

Der Absender,(es war eine Absenderin), führte uns in den Nachbarort des Herstellers.
Wir kontaktierten erneut den Hersteller und nannten den Namen der Absenderin.
Der darauf folgende Anruf des Herstellers löste das ganze Rätsel.:

Da die von uns genannte Absenderin die Freundin eines Mitarbeiters im Werk war, dieser Mitarbeiter aber diesen Artikel nie gekauft hatte, überprüfte man sofort den Warenbestand, sowie die Artikelstatisti k.
Und siehe da: es wurde ein Fehlbestand zwischen Produktions-und Auslieferungsla ger bei diesem Produkt festgestellt.

Aufgrund zivilrechtliche r Schritte des Herstellers, sowie der Trennung von diesem Mitarbeiter konnten wir das Produkt endlich wieder zum fairen Preis anbieten. Es dauerte jedoch noch eine Weile, bis die Mitwettbewerber auch den Preis anhoben.

Fazit:
der private Verkäufer hatte zwar eBay-Gebühren und Versandkosten, musste aber keine Umsatzsteuer, keine
Verpackungsentsorgungsgebühren, keine Lohn-& Lohnnebenkoste, sowie keine Steuern für Ertrag (Einkommensteue r, Gewerbesteuer, Körperschaftsst euer) zahlen.
Er musste noch nicht einmal den Einkaufspreis für das Produkt bezahlen!
Zitieren
#1 Silke 2024-02-07 15:50
@ Gewerblich oder privat?

Es müssen alle Privatverkäufer aufgedeckt und zur Rechenschaft gezogen werden.

Denn neben den fehlenden Pflichten gegenüber den Verbrauchern & dem Entzug der gesetzlichen Informationspfl ichten & der Haftung schaden die angeblichen Privatverkäufer auch der Gesellschaft im allgemeinen und den Mittwettbewerbe rn im besonderen. Das beste Beispiel erlebten wir vor ca. 3 Jahren:

Der Verkaufspreis eines unserer Produkte betrug bei eBay inkl. Versand 16,10 €. Nach Abzug von USt, eBay-Provision, Versand- & Verpackungskost en, sowie Einkaufspreis blieben 1,70 € netto Gewinn übrig. Da es sich um ein hochwertigen Verbrauchsartik el handelt, verkaufen wir diesen täglich.

Es gab noch zwei, oder drei andere Verkäufer, die das gleiche Produkt zum ähnlichen Preis anboten.
Als mit einem Mal die Verkäufe ausblieben, merkten wir, dass ein neuer Verkäufer, ein "Privatverkäufe r" diesen Artikel ebenfalls anbot, zum Preis von 14,90 € mit einer verfügbaren Menge von 7 Stück.

"Privatkäufer, der einmalig gekaufte Sachen nicht mehr braucht und verkauft, ist nächste Woche wieder in eBay verschwunden"- dachten wir und taten nix.

Als dieser Privatverkäufer aber am nächsten Wochenende wieder 10 Stück anbot, wurden wir stutzig. Die Mittwettbewerbe r passten den Preis 14,90 € ebenfalls an.

Der Privatverkäufer senkte den Preis in den folgenden Wochen mehrmals und stellte jedes Wochenende ein neues Angebot mit dem gleichen Artikel ein, immer 10 Stück.

Wir verkaufen den Artikel, den wir selbst anwendeten, und den wir seit mindestens 10 Jahren verkauften, nun nicht mehr. Der Preis von anderen Anbietern war geringer, als unser Preis, bei dem wir keinen Verlust gemacht hätten.

Wir kontaktierten den Hersteller, der seit 1992 auch gleichzeitig unser Lieferant ist. Er bestätigte, dass keiner bessere Einkaufspreise hat als wir. Es war uns nicht verständlich, wie ein eBay-Anbieter zu diesem Preis verkaufen konnte.

Dann hatten wir eine Idee:


-nächster Kommentar-
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.