10.000 Euro für wiederholte Verstöße gegen Lebensmittelvorschriften

Veröffentlicht: 15.05.2024
imgAktualisierung: 21.05.2024
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 3 Min.
15.05.2024
img 21.05.2024
ca. 3 Min.
Geschockter Mann schlägt Hände über Kopf zusammen
© AllaSerebrina / Depositphotos.com
Wer eine Abmahnung bekommt, wird meist nicht nur dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Bei einem Verstoß gegen die Erklärung wird oftmals auch eine Vertragsstrafenforderung fällig.


Flattert eine Abmahnung ins Haus, ist der Schrecken oft erst einmal groß. Doch das viel größere – und vor allem teurere – Problem kommt auf Online-Händler:innen zu, wenn sie gegen die mit der Abmahnung einhergehende unterschriebene Unterlassungserklärung verstoßen. Mit der Unterzeichnung der Erklärung gehen die Händler:innen einen Vertrag mit dem Abmahnenden ein und ein Verstoß dagegen kann weitreichende und schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. 

Ebenfalls befindet sich noch auf dem Abmahnradar der unzulässige Verkauf von Parfümflakons und die Verletzung der Marke Hugo Boss. 

Verstoß gegen die Lebensmittelinformationsverordnung

Wer mahnt ab? Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.
Wie viel? 10.000,00 Euro (Vertragsstrafe)
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Lebensmitteln

Beim Verkauf von Lebensmitteln gibt es eine Vielzahl an Vorschriften, die in der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) geregelt sind und von Händler:innen unbedingt beachtet werden sollten. Dazu zählt beim Vertrieb von alkoholischen Getränken etwa auch der Hinweis auf Allergene, insbesondere Sulfite, und die Angabe des Alkoholgehalts. Wer diese Vorgaben nicht beachtet, kann abgemahnt und dazu aufgefordert werden, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Wird eine Unterlassungserklärung unterschrieben, ohne den abgemahnten Fehler zu wiederholen, kann nichts weiter passieren. Hält man sich allerdings nicht an die Erklärung, kann es richtig teuer werden, denn dann wird zur Zahlung der (teuren) Vertragsstrafe aufgefordert. In dem uns vorliegenden Fall waren es immerhin 10.000 Euro.

Unzulässiger Verkauf von Testflakons

Wer mahnt ab? Coty Beaty Germany GmbH (durch die Kanzlei Kessler)
Wie viel? 3.020,33 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Parfüm

Um sich die teilweise sehr teuren Düfte bekannter Marken leisten zu können, freut sich die Kundschaft nur allzu sehr über Schnäppchen. Daher wird auch der Verkauf von Testflakons immer beliebter. So erhalten Kund:innen die Möglichkeit, den originalen Duft zu einem kleineren Preis zu ergattern. 

Doch die Markeninhaber wie Calvin Klein oder Hugo Boss sehen das gar nicht gerne und mahnen Händler:innen dieses Geschäftsmodells, auch durch ihre Lizenznehmer:innen, immer wieder ab. Dabei haben sie auch die Gerichte auf ihrer Seite. So stellte bereits im Jahr 2010 der EuGH fest, dass Marken den Weiterverkauf verbieten können, wenn die Testflakons als unverkäuflich gekennzeichnet werden und das Ganze auch vertraglich fixiert wird. Zuwiderhandlungen stellen eine Markenrechtsverletzung dar. 

Markenverletzung durch Produktfälschung

Wer mahnt ab? Hugo Boss AG (durch die Kanzlei Twainscore)
Wie viel? 3.456,59 Euro 
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Textilien

Nicht nur beim Verkauf seiner Parfüms hält Hugo Boss die Augen offen. Auch vor Verletzungen seiner Marke im Bereich der Bekleidung möchte sich das Unternehmen schützen. Durch einen Testkauf wurde es darauf aufmerksam, dann ein Händler auf Amazon Produktfälschungen verkauft haben soll. So sollen die vermeintlichen Fälschungen den originalen Kleidungsstücken zum Verwechseln ähnlich gesehen haben und auch auf der Produktverpackung und der Rechnung soll auf die Marke Hugo Boss verwiesen worden sein. Das wollte das Unternehmen nicht auf sich sitzen lassen und schickte dem Amazon-Händler eine teure Abmahnung ins Haus. 

Anzeige: Lass Abmahner abblitzen

Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.

 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Julia Petronis

Julia Petronis

Expert/in für: IT- und Medien-Recht

Veröffentlicht: 15.05.2024
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