Abmahnung wegen CE-Kennzeichnung und Energielabel

Veröffentlicht: 07.06.2024
imgAktualisierung: 07.06.2024
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
07.06.2024
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ca. 2 Min.
Finde den Fehler Schriftzug
© Händlerbund
Händler von Elektrogeräten und Spielwaren aufgepasst: Fehler bei CE-Kennzeichnung und Energieeffizienzklassen können teure Abmahnungen nach sich ziehen.


In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.

CE-Kennzeichnung, Elektrogesetz und Energieeffizienzklassen: Gerade Händler:innen von Elektrogeräten und Spielwaren müssen an einiges denken, um einen rechtssicheren Shop vorweisen zu können. Die Händlerin dieses Shops hat an die CE-Kennzeichnung und die Informationen zur Energieeffizienzklasse gedacht. Dabei sind ihr allerdings zwei Fehler unterlaufen, die zu einer Abmahnung führten. 

CE-Kennzeichnung sollte selbstverständlich sein

Finde den Fehler KW23 Kennzeichnung IHBD 8732 400px Breite Shop

Bei einer Reihe von Produkten besteht eine Pflicht zur CE-Kennzeichnung. Unter anderem zählen Spielzeuge und Elektrogeräte zu den Produktgruppen, die mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden müssen. Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich um eine Selbstauskunft des Herstellers, dass das Produkt auf alle EU-weiten Anforderungen bezüglich Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz geprüft wurde. 

Da diese Kennzeichnung bei den hier verkauften Produktgruppen gesetzlich vorgeschrieben ist, darf damit nicht geworben werden. Denn das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet das sogenannte „Werben mit Selbstverständlichkeiten“. Wenn Händler:innen damit werben, dass gesetzliche Verpflichtungen eingehalten werden, wird der Kundschaft suggeriert, dass es sich um eine Besonderheit des Shops und einen Vorteil gegenüber anderen Angeboten handelt. Diese Irreführung ist Verbraucher:innen gegenüber nicht erlaubt und kann von Mitbewerbern abgemahnt werden. 

Veraltetes Energieeffizienzklassenlabel

Finde den Fehler KW23 Kennzeichnung IHBD 8732 400px Breite Produktseite

Beim Verkauf von Elektrogeräten muss in der Regel eine Information über die Energieeffizienz angegeben werden. So sollen Verbraucher:innen den Stromverbrauch von Geräten besser einschätzen und vergleichen können.

Hier wurde zwar ein Energieeffizienzklassenlabel im Shop abgedruckt, allerdings handelt es sich um ein altes Label. Seit 2021 gelten auch für Lampen die neuen Energieeffizienzklassen A-G. Die Händlerin hatte jedoch noch ein veraltetes Label mit den Klassen A++-E verwendet. Auch die falsche Kennzeichnung der Energieeffizienzklassen stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und kann abgemahnt werden.

Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Expert/in für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Veröffentlicht: 07.06.2024
img Letzte Aktualisierung: 07.06.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
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KOMMENTARE
4 Kommentare
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oejendorfer
13.06.2024

Antworten

Ich kann meinen Kollegen KI (Schreiber) nur Recht geben. Es geht den Abmahmrechtsanw älten nur noch ums Geld und nicht mehr um richtige Darstellungen in Angeboten bzw kleine Fehler , die online Händler mal machen, aber keinen Schaden anrichten. Wie schon beschrieben: eine kleine email an den Händler und die Sache ist erledigt. Aber wie gesagt, es bringt kein Geld. "" Es ist zum -kotzen- mit diesen Juristen, die wir mit unseren Steuergeldern - hart erarbeitet - an den Universitäten ausgebildet haben und jetzt in den Kanzleien sitzen und uns Händler in die Pfanne hauen. ""
Kein Rechtsanwalt muss Abmahnen !!!! Und die Politiker der °Ampel" wissen gar nicht was draußen "im Feld" abgeht, Hauptsache sie bekommen ihr Gehalt.(Steuerg elder von fleißigen Bürgern) Tschüs
Michi
12.06.2024

Antworten

Die Ergebnisse der Wahl sind die Folge, unter anderem dieses ganzen Bürokratie- und Regelungsterror s den immer mehr Menschen als Gängelung erfahren.
VI
12.06.2024

Antworten

In der Zeit von Temu, Aliexpress und vielen Chinesen auf den Portalen, ist eine CE Kennzeichnung "Werben mit Selbstverständl ichkeiten" gar nicht mehr so selbstverständl ich. Auch die Energieklassen von A+++.... von diesen Anbietern sind immer die besten und wer mahnt diese Verkäufer ab?
K.I.
10.06.2024

Antworten

Meine Meinung: Und somit wird ein Händler immer wieder an den Pranger gestellt! Es hätte gereicht der Händlerin eine e-Mail zu senden und auf die ihre vermeintlichen Fehler hinzuweisen. Aber dann hätte der Abmahner und Rechtsanwalt kein Geld gemacht! Darum geht es doch nur bei Abmahnungen.
Wenn heute in Europa 16 jährige zur Wahl gehen dürfen hört es sich so an als wenn diese Wähler intelligent genug zu wissen welche Auswirkungen ihre Stimme hat. Aber wenn die Händlerin ganz einfach das CE Zeichen erwähnt ist es gleich Werbung mit Selbstverständl ichkeiten! Das erkenn die Online Shopper natürlich nicht und muss abgemahnt werden!
Das geht mittlerweile alles in die falsche Richtung - merkt aber keiner - genau wie die Ergebnisse der Europawahl die einfach nur noch vernichtend sind!