IHK warnt Ebay-Händler vor IDO-Abmahnungen

Veröffentlicht: 13.10.2015 | Geschrieben von: Christian Laude Test | Letzte Aktualisierung: 05.07.2016

Der Interessensverband IDO mahnt in letzter Zeit Händler verstärkt auf dem Online-Marktplatz Ebay ab. Konkret geht es dieses Mal um Verstöße gegen die Informationspflichten zum Mängelhaftungsrecht, zur Datenspeicherung und zu den Versandkosten. Ebay-Händler können jedoch präventive Maßnahmen ergreifen.

Abmahnungsbrief

© fovito - Fotolia.com

Ebay-Händler sollten ab sofort verstärkt gerade bei der Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern sein. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein warnt die Händler vor Abmahnungen durch den IDO Interessensverband aus Leverkusen. Dieser soll wiederholt Verstöße gegen die Informationspflichten zum Mängelhaftungsrecht, zur Datenspeicherung und zu den Versandkosten abgemahnt haben.

Romy Seifert, Rechtsreferentin bei der IHK, erklärt: „Konkret mahnt der IDO Interessenverband ab, dass über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren nicht informiert wurde. Außerdem ist bemängelt worden, dass der Ebay-Händler den Kunden nicht darüber unterrichtet hat, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss von ihm gespeichert wird.“ Auch die fehlende Angabe von Auslandsversandkosten sei abgemahnt worden.

Wie sollten sich Ebay-Händler verhalten?

Es ist enorm wichtig, dass die gewerblichen Ebay-Händler Rechtstexte von Fachjuristen verwenden, denn die Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts und die Speicherung des Vertragstextes sind meist Gegenstand von AGB bzw. Verbraucherinformationen. Diese müssen jedoch gesetzeskonform dargestellt werden. Das Augenmerk ist jedoch auch auf die Widerrufsbelehrung zu richten, denn die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zum 13.06.2014 hat veränderte Rahmenbedingungen für die Darstellung des Widerrufsrechts geschaffen. Eine veraltete Widerrufsbelehrung kann ebenso zu einer Abmahnung durch den IDO-Verband führen.

Die Händler müssen die Angaben über Versandkosten und Versandkostenrabatte für alle Länder, in die geliefert wird, über die Ebay-Rubrik „Versand und Zahlungsmethoden“ aufrufbar gestalten. Es genügt nicht, diese Angaben in der Artikelbeschreibung aufzuführen, denn Versandkosten und Versandkostenrabatte müssen am Gesamtpreis ersichtlich sein, d. h. über den von Ebay am Artikelpreis zur Verfügung gestellten Link „Alle Details anzeigen“.

Weitere Abmahnungen sind seitens IDO beispielsweise auch hinsichtlich der fehlenden Angabe von Grundpreisen ergangen. Die Folge der Abmahnungen sind zunehmend teure Vertragsstrafenforderungen durch den IDO Verband.

 

Kommentare  

#20 Mayer Andreas 2017-07-24 12:22
Hab diese "Gutschein" von 232€ bekommen.
Für was soll ich zahlen weiß ich nicht ?!
Mein Meinung ist, ein Abmahnung ist kostenfrei,
ansonsten ist das Abzocker !!
Wir sind nur Menschen und machen Fehler,
damit Geld zu machen finde Abstoßen !!
Somit bin ich nicht einverstanden jemanden Geldbeutel voll zu machen
für nichts.
So suche ich eine Mittstreiter um der Wahnsinn gegen zu treten - bitte melden.
Ansonsten machen die "Leute" eBay Plattform kaputt.
Wer da der IDO gutfindet kann ich ihm nicht helfen.
Hab weder Text noch Bilder geklaut oder jemanden in diese Form
Abgezockt !!
Zitieren
#19 Redaktion 2016-12-08 11:09
Hallo liebe Online-Händler,

die Abmahnungen des IDO Verbandes erhitzen von Beginn an die Gemüter. Viele Händler (auch hier in den Kommentaren) sehen ihre Fehler ein und beseitigen diese. Dass Abmahnungen (besonders die des IDO Verbandes) immer auch einen faden Beigeschmack haben, ist ein absolut berechtigter Einwand. Abmahnungen, die zum Teil oder allein der Generierung von Gebühren dienen, sind unfair und nicht im Sinne eines gleichberechtig ten Wettbwerbs.

Das deutsche Wettbewerbsrech t basiert jedoch auf der Idee der Überwachung des Wettbewerbs durch Verbände und Konkurrenten. Dies zu ändern ist Sache des Gesetzgebers allein.

Für Unternehmer ist es daher unerlässlich, sich auch mit der rechtlichen Seite des Handelns zu befassen. Wer das Recht außen vor lässt, und sich (unbewusst) einen Wettbewerbsvort eil verschafft, kann dafür belangt werden. Deshalb müssen auch die Abmahnungen des IDO Verbandes ernst genommen werden. @3rd.Henry: Die Abmahnung des IDO Verbandes zu ignorieren kann fatale Folgen haben.

Viele Grüße!

Die Redaktion
Zitieren
#18 3rd.Henry 2016-12-05 13:21
Ich möchte den Betreiber dieser Seite bitten die IP von 2nd.Henry zu prüfen und an einen Medienanwalt weiterzugeben. Dem Text zufolge könnte es sich mutmaßlich um einen IDO Mitarbeiter handeln.
Auch sollte man die Sache sofort an einen Fachanwalt weiterreichen und auf keinen Fall zahlen, da die erste vergleichsweise gering Zahlung zu einem Vertragsschluss mit der IDO führt, die dann Ihre Geschäftsbeding ungen aufs kleinste überwachen. Beim kleinsten Verstoß kommen dann leicht Summen von 4 - 5000 Euro auf den Tisch.
Ausserdem handelt es sich bei den Abmahnungen meist um Kleinigkeiten, die durch eine minimale Änderunge auf der Platform sofort bereinigt werden kann und keine Zahlung zur Folge hat, manchmal ist es auch kpl. Blödsinn was dort angemahnt wird. Die IDO hat sich in einem kleinen Büro in Leverkusener Massenbürohaus eingemietet und stellt sich als Großorganisatio n dar, was Sie nicht ist. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine kleine Vereinigung die ohne grosse eigenes Arbeiten an das Geld kleiner Firmen will. Rechtlich meist korrekt. Menschlich eher nicht.
Zitieren
#17 Rula 2016-08-03 17:19
Hallo. Ich bin auch von IDO gehext.Ich war neu von England und habe mein Geschäft von England mitgebracht. Solch ein Gesetz/ Hexe gibt es nicht in England. Ich habe immer mich richtig behalten mit Kunden und mit EBay mit 100 Prozent Kunden Bewertungen. Irgendwie hat IDO mich vom Luft gefunden, mich abgemahnt und trotz meiner Unwilligkeit und Ärger wegen Ungerechtigkeit hatte ich keinen Wahl als die Unterlassung zu unterschreibe. Ob du unterschreibst oder nicht bist du verbundet. Nach Monaten bekam ich eine Strafe wegen Schadenersatz. Ich habe IDOs Strafe von 232 Euro bezahlt und jetzt wollte IDO 3,000 für nichts. Der Richter hat entschieden, dass ich 1,000 Euro bezahlen muss aber IDO will 500 Euro mehr plus Ihre Rechanwalt kosten, weil ein Repräsentativ nicht am Tage des Gerichts dabei war. Das ist Ihre Muster denn sie wissen genau dass wenn sie nicht da sind und nur Ihren Rechtsanwalt schicken, dann haben sie automatisch ein Recht auf Widerspruch. Die ganze Spielerei ist ein Abzocken auf Geld von armen kleinen Bewerber, die normalerweise allein versuchen ein bisschen Geld zu machen. Es ist höchster Zeit, dass diese Missbrauch von Gesetzen gestoppt ist. Leider sind die Gesetze in Brussels geschrieben und IDO kann sich hinter dem Mantel des Gesetzes verstecken. Immer höre ich von Behörde, die das Ganze nicht verstehen wollen, aber das ist EU Gesetz, oder Deutsche Gesetz. Das bedeutet nicht dass dieser Gesetz recht oder fair ist. Auch dass bedeutet nicht dass irgend einen Verein kann die Menschen suchen und finden vom Internet und strafen sofort ohne Warnung oder Unterhaltung . Keine Menschlichkeit, kein Verständnis, keine Ausnahme wie in meinem Fall denn Deutsch nicht meine erste Sprache ist und ich war neu in Deutschland von einem Land mit anderen Commerz Regeln. Leider sobald die Richter solche Banditen unterstützen haben wir kein Gerechtigkeit.
Zitieren
#16 IDO-Opfer 2016-06-03 15:01
was der IDO hier macht ist wahrscheinlich rechtsmißbräuchlich...

Zu dem ERgebnis kann man kommen, wenn man das hier mal die ganzen Sachen im Ganzen zusammenträgt, sie auch hier:
outdoor-renner.de/.../...
Zitieren
#15 Sabine 2016-03-19 11:51
Mein Fall startete am Montag damit, das ich eine Abmahnung für fehlenden Grundpreis bekam. Nach ein wenig Recherche und einem 45 minütigen Telefonat mit einem Fachanwalt für Wettbewerbsrech t habe ich nun beschlossen, weder zu zahlen, noch die Unterlassungerk lärung zu unterschreiben. Der nächste Schritt ist nicht im Interesse des Anwaltes, weil er die Kosten zur Beantragung einer Einstweiligen Verfügung oder gar einer Klage vorstrecken muss. Und er könnte in der Verhandlung des Rechtsmissbrauc hs wegen der Geringfügigkeit des abgemahnten Verstoßes beschuldigt werden. Ich lass es drauf ankommen und habe bereits 2 Mitstreiterinne n auf eBay gefunden. Mein Motto in diesem Fall: Ruhe bewahren, Fachanwalt für Wettbewerbsrech t suchen und andere abgemahnte finden. NICHTS unterschreiben und NICHTS zahlen! Die Verfügungen sind für 30 Jahre bindend. Die Sache verjährt übrigens 6 Monate nach Kenntnisnahme des Verstoßes :-) VIEL GLÜCK
Zitieren
#14 Dirk 2015-10-21 14:20
IDO selbst ist Anbieter einer Schutzinteresse ngemeinschaft für Internethändler . Wie auf der Seite von IDO selbst zu lesen, wettern diese gegen Internetrecht Rostock.

Hier stehen Händler zwischen den Fronten zweier Organistionen, welche Mitglieder werben wollen, wenngleich auf ziemlich perfide Art und Weise. Wenn ich auch selbst nicht betroffen bin, stellt sich mir die Frage, ob Abmahnungen die Geschäftsgrundl age des IDO möglicherweise ist? In den "Leistungen" und "Über uns" habe ich diesbezüglich nichts gefunden. Alleine jedoch der Satz "Den Mitgliedsbeitra g kann IDO mit € 96,00 (zzgl. 19 % MwSt.), was umgerechnet auf den Monat € 8,00 ergibt - im Verhältnis zu anderen Verbänden sehr preisgünstig gestalten ..." sagt schon aus, dass IDO lediglich auf Kundenfang aus ist, auch wenn dies mit Abmahnungen geschehen muss ! Nur so bringt man sich ins Gespräch.

Im Abmahnverzeichn is der IDO liest man im übrigen nicht den Namen IDO !!!
Zitieren
#13 Michael Bové 2015-10-20 13:06
Es gibt immer zwei Seiten, wenn man sich mit welchem Thema auch immer, auseinandersetzt.
Was aber wirklich zum Himmel stinkt, sind diese Parasiten die sich nur mit Abmahnungen beschäftigen und so uns "kleinere" Händler abzocken! Denen muss das Handwerk gelegt werden! Schnell! Das sind Gangster in Maßanzügen, gebilligt durch unsere Regierung! So schnell und so viele Änderungen unterjährig, durch die EU und den Bund beschlossen, da kommt man doch fast nicht mehr mit!!! Damit muss endlich Schluss sein! Es gibt Chinesische Händler, die haben im Hamburger Hafen Container stehen, verkaufen ihre Billigware, die mangelhaft und gesundheitsschä dlich ist, (wie diverse Tests nachgewiesen haben) mit einer Adresse irgendwo in Asien, da fehlen alle Angaben, für die man uns teuer abmahnt, aber an die geht keiner ran! Diese Händler versauen uns in Deutschland das Geschäft, kümmern sich einen Dreck um die deutschen/europ äischen Vorschriften und die Politik versagt auch hier komplett! Die Merkel Regierung sollte endlich Platz machen, für Menschen die etwas für Deutschland tun wollen und nicht zuerst für alle anderen Länder dieser Welt!!!
Zitieren
#12 Ulrich Tisler 2015-10-19 08:29
ein beträchtlicher Teil der Bundesregierung besteht aus Juristen (Anwälten) und damit sollte eigentlich alles erklärt sein. Und die ganz schlauen erklären einem noch, das die Abmahnung nur gut ist und vor allem dem Abgemahnten hilft und vor größeren Schäden schützt. Den Schwachsinn geben sogar einige Händler von sich. Alle rausschmeißen und mal ein paar "echte" Fachkräfte wählen. Das hilft dann wirklich.
Zitieren
#11 Gunter Hilpertz 2015-10-18 11:06
Die Grundaussagen der vorherigen Kommentare kann man nur bestätigen und unterstützen. Lobbyismus für leichtes Geld für Abmahn-Anwälte.
Ein fairer Markt und fairer Wettbewerb besteht hier nicht. Steuern, IHK, u.s.w. dafür dürfen alle - auch die kleinen - zahlen. Die angemessen Unterstützung gegen "Missbrauch von Rechten" gibt's trotzdem nicht.
Man darf natürlich nicht vergessen. dass an den schwarzen Schafen auch die Guten ordentlich verdienen. Wieso also etwas ändern (fragt sich der Jurist,...) ?
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.