Vorsicht vor der Werbung mit versichertem Versand

Veröffentlicht: 15.03.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 15.03.2016

Besonders bei teuren Produkten kommt es auf eine gute Transportverpackung und die sorgfältige Auswahl des Transportunternehmens an. Deshalb wollen viele Händler nicht auf eine Versendung als versicherte Sendung verzichten. Darf man dies auch gegenüber dem Kunden bewerben? Besser nicht!

Verlorenes Paket

(Bildquelle Verlorenes Paket: Akos Nagy via Shutterstock)

Händler trägt gegenüber Verbraucher das Risiko von Verlust und Beschädigung

Bei einem Verbrauchsgüterkauf, d.h. bei einem Kauf eines Verbrauchers von einem Unternehmer, trägt das Transportrisiko der Unternehmer. Transportrisiko meint dabei die Gefahr, dass die Ware auf dem Versandweg beschädigt wird oder verloren geht. Der Verbraucher hat also grundsätzlich keinen Grund zur Befürchtung, auch wenn das Paket auf dem Versandweg abhandenkommt oder beschädigt wird.

Auch wenn sich der Online-Händler zur eigenen Absicherung einer versicherten Versandart bedient: Die Bewerbung eines versicherten Versandes suggeriert dem Kunden, hierdurch erlange er einen Vorteil gegenüber einer Bestellung, die nicht als versichertes Paket versendet wird. Ihm wird vermittelt, dass er letztendlich einen Kauf ohne das Risiko der Tragung von Transportschäden oder Verlustfolgen abgeschlossen hat. Die Transportrisken hat er jedoch von vornherein nicht zu tragen.

„Versicherter Versand“ keine Besonderheit des Angebots

Mit der Werbung „versicherter Versand“ wird dem Verbraucher suggeriert, er werde vom Versandrisiko befreit. Ein gesetzlich bestehendes Recht des Verbrauchers (d. h. keine Tragung des Transportrisikos) wird als eine Besonderheit des Angebotes dargestellt. Die Werbung „versicherter Versand“ erweckt den Eindruck, der Verbraucher erlange einen Vorteil, den er in anderen Shops ohne versicherten Versand nicht hätte. Die Werbung mit einem versicherten Versand war auch immer wieder Gegenstand von Gerichtsurteilen (z. B. LG Mannheim, Urteil vom 13.09.2006, Az. 24 O 80/06).

Verbrauchern kann man (im Versandhandel) auch keine detaillierten Kenntnisse ihrer Rechte abverlangen. Einem durchschnittlichen Verbraucher ist nicht allgemein bekannt, dass er im Versandhandel keinerlei Transportrisiko zu tragen hat. Abgesehen hiervon dürfte der Händler auch diese Selbstverständlichkeit nicht als Besonderheit seines Angebotes durch eine gesonderte Werbung herausstellen.

Tipp: Entfernen Sie die werbende Aussage „versicherter Versand“ oder ähnliche Formulierungen. Es besteht Abmahngefahr. Ebenso gilt dies für Aussagen wie „unversicherter Versand“, die oft auf Plattformen zu finden sind.

Kommentare  

#9 Redaktion 2018-03-12 09:57
Hallo Andreas Bodonge von Parrots Nature,

vielen Dank für die Nachfrage. Wie wir bereits in der Antwort an Manuela Julius erläutert haben, sollte die Aussage entfernt werden.

Erst kürzlich kam es für den umgekehrten Fall wieder zu Abmahnungen: onlinehaendler-news.de/.../...

Viele Grüße!

Die Redaktion
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#8 Redaktion 2018-03-12 09:45
Hallo Manuela Julius,

vielen Dank für die Rückfrage. In der Tat, raten wir, die Aussage zu entfernen, da der Kunde immer einen "versicherten" Versand erhält, er nie das Risiko von Verlust oder Beschädigung trägt.

Viele Grüße!

Die Redaktion
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#7 Parrots Nature 2018-03-03 08:58
Hallo. Wir geben in unserem Onlineshop auf der Unterseite „Liefer- und Versandkosten“ folgendes an:

Wir versenden ausschließlich mit DHL.

Ihre Vorteile:
- Samstagszustell ung in vielen Ländern
- Maximalmaß: 60 x 60 x 120 cm
- Maximalgewicht je Paket: 31,5 kg
- CO2-neutraler Versand mit dem GOGREEN Programm von DHL
- Sendungsverfolg ung jederzeit möglich
- automatisch versichert bis zu einem Warenwert von 500 Euro

Ist dies auch abmahngefährdet ? Eigentlich handelt es sich hierbei um eine Auflistung, die auch DHL auf ihrer Seite stehen hat.


Gruß,

Andreas Bodonge
Parrots Nature
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#6 Manuela Julius 2018-03-01 17:22
Hallo Redaktion,da ich viele Artikel zum Kauf anbiete mit der Vesandart Post- oder Maxibrief und es auch häufig vorkommt das Käufer Mehrkäufe tätigen,habe ich diese Sätze zur Information unter meiner Artikelbeschrei bung stehen:Info: Bitte warten Sie bei Mehrfachkäufen meine Zahlungsinforma tion ab, damit die Versandkosten von mir angepasst werden können. Ab einem Verkaufswert von 15,00 Euro wird eine versicherte Versandart angeboten. Dies soll eine Kundeninformati on und keine Werbung sein.Bin ich dadurch Abmahngefährdet ?? Vielen Dank im voraus für eine Antwort.Schöne Grüße
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#5 Redaktion 2016-03-18 11:30
Hallo Thomas,

in diesem Fall dürfen Sie natürlich mitteilen, dass er für Verlust oder Schäden nicht einstehen muss, weil Sie als Händler die Verantwortung dafür tragen. Ist der Versand tatsächlich versichert, kann dies auch mitgeteilt werden.


Viele Grüße,
die Redaktion
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#4 Thomas 2016-03-17 20:15
Mal eine Frage:

Ein Kunde fragt per eMail nach ob es "Versicherter Versand" ist.

Was schreib ich nun dem Kunden?
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#3 Mandy 2016-03-16 16:00
Wo fängt man da an und wo hört das auf ??? Dann würde ja auch ein Vorteil für Kunden sein, wenn dort steht ab ??? Euro Versandkostenfr ei. Das ist ja für manche Kunden auch ein Vorteil, oder nicht?
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#2 Redaktion 2016-03-16 13:20
Hallo Alex,

die Angabe „versicherter Versand“ erst im Bestellablauf legt nahe, dass der Kunde sich bereits aus anderen Gründen für einen Kauf entschieden hat und es deshalb nicht mehr als reine Werbeaussage angesehen werden kann. Dennoch sollte man als Händler mit solchen Aussagen vorsichtig sein.


Viele Grüße,
die Redaktion
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#1 Alex 2016-03-15 16:54
Wann fängt denn Werbung an? Ist es damit schon rechtlich bedenklich, wenn ich dem Kunden bspw. in der Bestellübersich t bei Versan die Info gebe: "Versicherter Versand mit DHL"?
Klar, wenn ich das als Besonderheit bspw. auf der Startseite des Shops ausweise und grafisch hervorhebe, ist es Werbung. Aber wenn ich den Kunden im Laufe der Bestellung nur die Info gebe, ist es dann auch schon Werbung?
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