Verkauf von Liquids - Erste Abmahnungen wegen Verstoß gegen neue Jugendschutzvorschriften

Veröffentlicht: 20.04.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 21.04.2016

Seit dem 1. April 2016 ist es in Stein gemeißelt: Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse dürfen Kindern und Jugendlichen im Versandhandel nicht angeboten und an sie abgegeben werden. Mittlerweile sind die ersten Abmahner aktiv und verfolgen Verstöße gegen diese neue Jugendschutzvorschrift.

No smoking

(Bildquelle No smoking: Photo Africa via Shutterstock)

Verkaufsverbot an Minderjährige trat zum 01.04.2016 in Kraft

Jahre hatte es gedauert, die neue Vorschrift durch alle Kanäle zu boxen… Erst am 1. April 2016 trat das neue Jugendschutzgesetz in Kraft, welches erstmals auch den Verkauf und die Abgabe von Liquids und anderen „neuartigen“ Tabakerzeugnissen (z.B. E-Zigaretten) regelte. Gemäß § 10 Jugendschutzgesetz dürfen Tabakwaren (z.B. herkömmliche Zigaretten), andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse (z.B. nikotinhaltige Liquids) sowie nikotinfreie Erzeugnisse (z.B. elektronische Shishas) nicht mehr an Personen unter 18 Jahren angeboten und abgegeben werden. Dies gilt auch für Online-Händler.

Nicht alle Händler können oder wollen sich an die Vorschriften halten. Mit der eindeutigen gesetzlichen Regelung war jedoch mit Abmahnungen zu rechnen, die nun auch tatsächlich eingetroffen sind.

Erste Abmahnungen wegen fehlerhafter Zustellung

Betroffen von den Abmahnungen sind Online-Händler von Tabakwaren und Liquids. Überprüft wird die Einhaltung der Vorschriften durch eine Testbestellung. In den uns vorliegenden Abmahnungen wurden die Liquids mittels eines einfachen Briefes an den Empfänger versandt und in den Briefkasten geworfen. Die erforderlichen Vorkehrungen, dass die Ware nicht an Kinder oder Jugendliche zugestellt wird, wurden nicht getroffen.

Mit den Abmahnungen ist jedoch nicht zu spaßen, sie haben einen ernsten Hintergrund. Es geht bei diesen nicht mehr nur allein um die Herstellung eines fairen Wettbewerbs. Auch Jugendschutz und die Abgabe von Tabakerzeugnissen an Kinder und Jugendliche ist ein ernstes Thema.

Welche Vorschriften beim Verkauf von Tabakerzeugnissen und sonstigen Erzeugnissen neuerdings beachtet werden müssen, haben wir in unserem neuen „Hinweisblatt zum Handel mit Tabakwaren"  zusammengefasst.

Tabakerzeugnisgesetz: Richtige Kennzeichnung prüfen

Nicht zu verwechseln ist das neue Jugendschutzrecht mit dem Tabakerzeugnisgesetz, welches sich hauptsächlich um die Zusammensetzung und Kennzeichnung (Warnhinweise) von Tabakerzeugnissen dreht. Das neue Tabakerzeugnisgesetz wird am 20. Mai in Kraft treten.

 

Kommentare  

#2 Redaktion 2016-04-21 09:53
Huch, da ist uns wohl kurzzeitig der Buchstabe "n" ausgegangen. Danke für's aufmerksame Lesen, wir haben's korrigiert, lieber Markus.


Viele Grüße,
die Redaktion
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#1 Markus 2016-04-21 08:03
Kleiner Rechtschreibfeh ler ;)

Mit den Abmahnungen ist jedoch nicht zu spaßen, sie haben einen er(n)sten Hintergrund.
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