Abmahnmonitor: Spinning Bikes, FC Bayern München, Räumungsverkauf

Veröffentlicht: 20.12.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 11.07.2017

Seit einigen Wochen sammeln wir für unseren Abmahnmonitor gezielt Abmahnung, die entweder besonders spannend oder besonders auffällig sind oder besonders häufig vorkommen. Obwohl es keinen Abbruch bei den Abmahnungen wegen des fehlenden OS-Links gibt, sind uns diese Woche Spinning Bikes, der FC Bayern München und ein irreführender Räumungsverkauf besonders aufgefallen.

FC Bayern
© Carsten Reisinger / Shutterstock.com

Wer? Mad Dogg Athletics, Inc. (über die Kanzlei Greyhills Rechtsanwälte)

Wie viel? 2305,40 Euro

Betroffene? Händler von Fitnessfahrrädern (sog. Indoor-Cycling-Bikes)

Was? Markenverletzung „SPINNING“ (Bike)

Schwitzen, bis man vom Rad fällt. Indoorcycling, oder auch Spinning genannt, ist seit Jahren ein gut besuchtes Gruppenprogramm in Fitnessstudios weltweit. Was hierzulande als Gattungsbegriff eingeordnet werden kann, ist aber gar nicht so harmlos. Die Firma Mad Dogg Athletics, Inc. aus Kalifornien hat sich die Rechte am Begriff Spinning schützen lassen – und das auch in Deutschland. Das amerikanische Unternehmen entwickelt stationäre Fitnessfahrräder sowie Trainingskonzepte mit diesen Fitnessfahrrädern und geht nun gegen Händler vor, die sich die Marke zunutze machen. Nicht ausgeschlossen ist, dass auch Händler von Spinning-Zubehör betroffen sein könnten, wenn sie mit den Worten „Spinning“ oder „SPINNING“ in diesem Zusammenhang werben. Das kann mit weit über 2000 Euro Abmahnkosten jedoch ein teurer Spaß werden. Als Spinning-Bikes dürfen nur die Artikel aus dem Hause Mad Dogg Athletics vertrieben werden.

 

Wer? FC Bayern München AG (über Lentze Stopper Rechtsanwälte)

Wie viel? 250,00 Euro Schadensersatzanspruch

Betroffene? Inoffizielle Tickethändler

Was? Verkauf von Tickets für Spiele über Ebay

Um den Markt mit Konzerttickets tobt seit Jahren ein Kampf zwischen Veranstaltern, Ticketplattformen und Tickethändlern. Auch die Spiele der Fußballbundesliga bilden keine Ausnahme. Zum Schutz vor Ausschreitungen rivalisierender Fangruppen und vor einem anonymen Schwarzmarkt mit Fußballkarten wollen die Bundesligavereine den inoffiziellen Markt verhindern. Die Clubs stellen daher meist strenge AGB auf, die den gewerblichen Kauf und Weiterverkauf unterbinden.

Die für die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten von 1531,90 Euro will der FC Bayern München aber nicht erstattet bekommen. Der Verein stellt einen Betrag von 250 Euro in Aussicht. Das spricht dafür, dass es hier tatsächlich nicht um die bei Abmahnung stets im Raum stehende Geldmache geht, sondern um den Schutz eines fairen und transparenten Tickethandels.

 

Wer? Wettbewerbszentrale

Wie viel? --

Betroffene? Online-Händler

Was? Irreführende Werbung mit „Räumungsverkauf“

Beim Wort „Räumungsverkauf“ klingen bei Schnäppchenjägern meist die Alarmglocken, denn derartige Signalworte bedeuten gute Preise und knappe Warenbestände. Genau wegen dieser Wirkung beim Kunden sind Werbeslogans wie „Räumungsverkauf“ nur Händlern vorbehalten, die tatsächlich aufgrund eines Umbaus oder einer Geschäftsaufgabe ihr Sortiment zu vergünstigten Preisen an den potentiellen Kunden bringen möchten. Die Wettbewerbszentrale geht aktuell gegen Online-Händler vor, die sich den Slogan unerlaubterweise zu nutze machen.

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