Verwaltungsgericht München

Airbnb muss Daten über Gastgeber herausgeben

Veröffentlicht: 13.12.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 13.12.2018
Müner Marienplatz mit Frauenkirche

Airbnb ist vielen Städten schon lang ein Dorn im Auge. Eigentlich ist der Service gut gemeint, wird in der Realität aber auch gnadenlos ausgenutzt. Personen mieten sich beispielsweise extra Wohnungen an, um diese dann möglichst gewinnbringend an Touristen zu vermieten. Das Konzept geht auf, denn sie sind günstiger als so manches Hotel und die Miete, die der Gastgeber zahlt, hat er durch die Untervermietung schnell wieder drin.

Allerdings ignorieren die Gastgeber dabei oft die Gesetze. Zum Beispiel sieht das bayrische Zweckentfremdungsrecht vor, dass man seine Wohnung insgesamt nur acht Wochen pro Jahr ohne Weiteres Fremden überlassen kann. Will man sie länger untervermieten, so muss man sich eine Genehmigung von der zuständigen Behörde einholen.

Damit soll verhindern werden, dass der ohnehin schon knappe Wohnraum in den Ballungsgebieten noch knapper wird.

München forderte Auskunft

Um Airbnb-Sündern auf die Schliche zu kommen, hat die Stadt München Beck Aktuell zu Folge daher Auskunft von Airbnb Ireland UC eingefordert. Das Unternehmen sollte der Stadt München jene Gastgeber samt Namen auflisten, die ihre Wohnungen für einen längeren Zeitraum, als die genehmigungsfreien acht Wochen pro Jahr untervermietet. Konkret ging es dabei um den Zeitraum zwischen Januar 2017 und Juli 2018. Wie Beck weiter berichtet, ist Airbnb gerichtlich gegen den Beschluss vorgegangen.

VG München gibt Stadt Recht

Das Verwaltungsgericht München hat die Klage des Unternehmens nun abgewiesen. Der Stadt München stehe das Auskunftsrecht zu. Das Auskunftsverlangen sei unbedenklich, da das zugrunde liegende Zweckentfremdungsrecht nicht zu beanstanden sei. Airbnb sei – trotz seines Sitzes in Irland – verpflichtet, bei der Einhaltung der hiesigen Gesetze mitzuwirken. Auch datenschutzrechtliche Bedenken seien nicht gegeben.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ob Airbnb dagegen vorgehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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