Airbnb ist vielen Städten schon lang ein Dorn im Auge. Eigentlich ist der Service gut gemeint, wird in der Realität aber auch gnadenlos ausgenutzt. Personen mieten sich beispielsweise extra Wohnungen an, um diese dann möglichst gewinnbringend an Touristen zu vermieten. Das Konzept geht auf, denn sie sind günstiger als so manches Hotel und die Miete, die der Gastgeber zahlt, hat er durch die Untervermietung schnell wieder drin.
Allerdings ignorieren die Gastgeber dabei oft die Gesetze. Zum Beispiel sieht das bayrische Zweckentfremdungsrecht vor, dass man seine Wohnung insgesamt nur acht Wochen pro Jahr ohne Weiteres Fremden überlassen kann. Will man sie länger untervermieten, so muss man sich eine Genehmigung von der zuständigen Behörde einholen.
Damit soll verhindern werden, dass der ohnehin schon knappe Wohnraum in den Ballungsgebieten noch knapper wird.
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