Gewinn für irische Burgerkette

Der McDonald’s Big Mac verliert Markenschutz

Veröffentlicht: 17.01.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 17.01.2019
Big Mac Menü bei McDonald's

Der Markenrechtsstreit tobt schon seit einigen Jahren: Die irische Fastfood-Kette Supermac’s wehrt sich gegen die Marke Big Mac von McDonald’s. Wie das Manager Magazin berichtet, haben die Iren nun die Löschung der Marke in der Europäischen Union erreicht. Der Löschung ist ein handfester Streit vorangegangen. Das US-amerikanische Unternehmen wollte die irische Burger-Kette mit ihren hundert Fillialen an der Expansion hindern. Dabei erfolgte stets der Verweis auf die eingetragene Marke.

Kurios: Supermac’s verkauft keine Big Macs

Das eigentlich kuriose dabei ist: Supermac’s verkauft gar keinen Burger mit dem Namen Big Mac. Dennoch sah McDonald’s Markenrechte verletzt und zwar laut Manager Magazin aus einem ganz einfachen Grund: Die US-Kette hat sich den Big Mac nicht nur als Marke für den Burger, sondern auch als möglichen Fillialnamen sichern lassen. Da Supermac’s eine klangliche Ähnlichenkeit zum Big Mac aufweisen würde, bestünde hier eine Verwechslungsgefahr. Daher ging McDonald’s gegen die vergleichsweise kleine Fastfood-Kette aus Irland vor.

Keine kontinuierliche und ernsthafte Nutzung

Supermac’s empfand die Behandlung durch McDonald’s als Schikane, berichtet das Manager Magazin weiter und beantragte beim Europäischen Markenschutzamt EUIPO die Löschung der Marke. Das Amt gab dem irischen Unternehmen recht.

Voraussetzung für die Markenrechtsschutz ist eine kontinuierliche und ernsthafte Nutzung der Marke. Diese Art der Nutzung muss in den ersten fünf Jahren nach der Eintragung vorgelegen haben, sonst besteht der dauerhafte Markenrechtsschutz nicht. McDonald’s hat die Marke im Jahr 1999 eintragen lassen. Laut Ansicht des Markenschutzamtes konnte McDonald’s diese Nutzung nicht hinreichend darlegen. Zwar legte das Unternehmen Werbematerialien und Big-Mac-Verpackungen vor; im Ergebnis konnte es die Behörde damit aber nicht überzeugen.

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Der Löschungsbeschluss der Behörde ist aber noch nicht rechtskräftig. McDonald’s hat bereits angekündigt, gegen diese Entscheidung vorzugehen, heißt es weiter im Manager Magazin.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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