Im Jahr 2018 hat der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil gefällt: Nach dem Tod ihres 15-jährigen Kindes wollten die Eltern als Alleinerben Zugriff auf das Facebook-Konto haben. Sie hofften dort Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden. Das soziale Netzwerk weigerte sich jedoch, so dass die Eltern bis vor den BGH ziehen mussten. Dieser gab ihnen Recht und erklärte damit, dass das sogenannte digitale Erbe mit zur Erbmasse zählt und, ähnlich wie etwa Tagebücher und Briefe, an die Erben übergeben werden muss. Allerdings macht es Facebook den Erben trotz des Urteiles alles andere als leicht (wir berichteten).
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