Spieleplattform Steam muss Weiterverkauf von erworbenen Spielen zulassen

Veröffentlicht: 23.09.2019
imgAktualisierung: 23.09.2019
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
23.09.2019
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Geöffnetes Steam
© Casimiro PT / Shutterstock.com
Nutzer auf Steam müssen ihre gekauften Spiele weiterveräußern können. Die bisherige AGB verstößt gegen europäisches Recht.


Steam ist eine Plattform, auf der Nutzer Computerspiele digital erwerben können. Um diese dann auch tatsätzlich spielen zu können, ist zwingend ein Steam-Konto notwendig. Ein Weiterverkauf der Spiele ist nicht möglich. 

Dagegen hat sich nun Heise zufolge die französische Verbraucherorganisation UFC-Que Chosir gewehrt.

Verstoß gegen den Europäischen Binnenmarkt

Die Klage der Verbraucherschützer richtete sich gegen Valve. Das Unternehmen ist unter anderem für Spiele wie Dota 2 und Counter Strike bekannt und betreibt die Plattform Steam. Steam ist allerdings nicht die einzige Plattform, die es gibt: Unter anderem gibt es noch Epic Game Store, Origin oder GOG – und all diese Programme eint eine Gemeinsamkeit. Die dort erworbenen Spiele können nicht weiterverkauft werden. 

Genau diese gängige Regelung wird nun durch das Urteil des Pariser Tribunal de Grande Instance (vergleichbar mit unseren Landgerichten) in Frage gestellt: Dieses urteilte am 17. September, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingen von Steam gegen den Binnenmarkt der Europäischen Union verstoßen. Den Nutzern muss es demnach möglich sein, erworbene Spiele weiterzuveräußern.

Valve will Rechtsmittel einlegen

Valve will allerdings erst einmal alles beim alten belassen und Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass es sich bei Steam um ein Abo-Angebot handeln würde und die Nutzung der Spiele damit an den eigenen Account gekoppelt sei. Diese Begründung überzeugte das Pariser Gericht jedoch nicht, da zwar ein Konto notwendig ist, dieses aber an sich kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Sandra May

Sandra May

Expert/in für: IT- und Strafrecht

Veröffentlicht: 23.09.2019
img Letzte Aktualisierung: 23.09.2019
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