Sperrungen: User können Facebook an ihrem Wohnort verklagen

Veröffentlicht: 24.08.2020
imgAktualisierung: 24.08.2020
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
24.08.2020
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Soziales Netzwerk mit Globus
© metamorworks / Shutterstock.com
User können nicht nur die Löschung von Posts verlangen, sondern auch gegen eine Löschung vorgehen. Das darf man am eigenen Wohnort einklagen.


In den sozialen Medien gibt es massenhaft Posts, die gegen geltendes Recht verstoßen. So können es Persönlichkeitsverletzungen sein, die mit Beleidigungen oder Verleumdungen einhergehen. Aufgrund eines Urteils soll Facebook sogar dazu verpflichtet werden können, weltweit nach beanstandeten Hasskommentaren zu suchen. Das nehmen diese daher scheinbar äußerst genau. Auch umgekehrt kann es User daher treffen, wenn deren Posts und Kommentare (grundlos) gelöscht werden oder ganze Accounts gesperrt werden.

Besonderer Gerichtsstand bei Internetdelikten

Der Grundsatz besagt: Das Gericht an dem Ort ist zuständig, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist. Besonders bei Streitigkeiten, die das Internet betreffen, ist die Festlegung des zuständigen Gerichts aber eine knifflige Frage. Grund ist, dass bestimmte Verletzungshandlungen wie Beleidigungen oder irreführende Werbeaussagen überall, also theoretisch weltweit abrufbar sein können und damit jedes Gericht zuständig wäre. Daher gibt es für das Wettbewerbsrecht beispielsweise den fliegenden Gerichtsstand und der Abmahner kann sich ein Gericht heraussuchen.

Gerichtliche Zuständigkeit bei Sperren in sozialen Medien

Wie sich dies nun auf den Anspruch eines Nutzers in den sozialen Medien auswirkt, der gegen die Löschung eines Posts und Sperre gerichtet ist, klärte das Landgericht Frankfurt. Örtlich zuständig für einen Anspruch gegen die Löschung eines Posts und gegen eine Sperre sei nicht das irische Gericht, in dessen Bezirk Facebook seinen Hauptsitz hat, sondern das Gericht am Wohnsitzes des Anspruchstellers (Landgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 30. Juni 2020, Aktenzeichen: 2-03 O 238/20). 

Auf die deutschlandweite bzw. weltweite Abrufbarkeit der Posts, die Facebook als Anlass der Löschung genommen haben soll, kommt es daher gerade nicht an (s.o.), da es nicht um eine Beleidigung o.ä. geht, sondern um Ansprüche aus dem Nutzungsvertrag. Das Gericht stützt sich dabei auf eine europäische Norm, Art. 7 Nr. 1 EuGVVO, wonach der Ort maßgeblich ist, an dem „die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre”. Der User macht hier einen vertraglichen Anspruch auf Unterlassung der Löschung und Sperre wegen eines seiner Posts geltend. Damit darf er an seinem Wohnort klagen.

Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expert/in für: IT-Recht

Veröffentlicht: 24.08.2020
img Letzte Aktualisierung: 24.08.2020
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KOMMENTARE
6 Kommentare
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Dirk
28.09.2023

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Wurde jetzt nach 180 tägiger sparte komplett von Facebook gelöscht. Wie kann man sicher gehen das die wirklich alle meine Daten löschen? Denn zurück zu dem Verein kommt für mich nicht in Frage, nachdem ich 15 Jahre dort aktiv war, und einmal was gegen Putin gesagt habe wurde ich gleich gesperrt...
Monkey
14.04.2022

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Facebook- Meta- veröffentlich regelmässig Annoncen, die für nahezu jeden sichtbar Betrug darstellen- bspw. Bitcoinmasche tec.
Ich reagiere hin und wieder auf solche Annoncen mit Warnungen vor dem Betrug und gebe dazu detaillierte Hinweise- bspw. fehlende Impressen, falsche Adressangaben etc.
Nun habe ich eine Sperrung eines solchen Kommentars von Meta erhalten, der "Kommentar verstosse gegen die Gemeinschaftstandards"....
In welcher Weise der Kommentar verstösst, ist hingegen nicht mitgeteilt. Ich bin durchaus der Überzeugung, dass sich Meta/FB an derartigen betrügerischen Annoncen bereichert und damit Beihilfe zum Betrug leistet, denn es ist in aller Regel einfach erkennbar, wenn es sich um "Fakeshops" oder "Investitionsbe trug"(Botcoin) etc. handelt, da auch nach wie vor das "Recht am eigenen Bild" verletzt wird, wenn bspw. Elon Musk, Prominente aus "Höhle der Löwen" oder Andere mit Foto und angeblicher "Investitionsau fforderung" in solchen Annoncen missbraucht werden!

Ich überlege nun, wie ich mich gegen die Sperrung und damit einhergehende Beleidigung zur Wehr setzen kann!
Jochen
17.10.2021

Antworten

Ich habe auf Facebook ein Video Hochgeladen, wo Til Schweiger seine Meinung, zur Corona-Schutzim pfung zu Kindern erläutert. Das Video wurde gelöscht und ich für 30 Tage gesperrt.
Ich wurde schon mehrmals Grundlos von Facebook gesperrt und jetzt habe ich die Schnauze voll, ich möchte Facebook verklagen, wie gehen wir vor?
A. Röck Club Volta
31.07.2021

Antworten

[Anmerkung der Redaktion: Bitte beachte unsere Netiquette]
Matthias Richter
09.07.2021

Antworten

Das gilt aber nur für Verbraucher.
Für Unternehmer gelten die AGB, wonach FB in Irland verklagt werden muss.
Irina Shatalova
10.01.2021

Antworten

Mein FaseBook ist für drei Tage geschlossen, weil ich auf einen Hasskommentar geantwortet habe und meine Antwort fälschlicherwei se als unzulässige sexuelle Sprache eingestuft wurde. Ich glaube, dass das Programm, das im Internet läuft, nicht perfekt ist und grobe Fehler bei der Identifizierung inakzeptabler Kommentare macht und diese aus dem Gesamtwettbewer b herauszieht. Seit zwei Tagen kann ich nichts mehr beweisen. Mein Kommentar ist nicht politischer Natur und soll keinen Hass auf irgendjemanden oder irgendetwas schüren. Ich glaube, dass das Abschneiden des Sauerstoffs für unabhängige Internetnutzer die Glaubwürdigkeit der Demokratie untergräbt.