Ein Herz für Klein(st)unternehmer

Diese Ido Abmahnungen sind rechtsmissbräuchlich

Veröffentlicht: 09.10.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 09.10.2020
Schachfiguren

Die Abmahntätigkeit des Ido Verbandes wird immer wieder kritisch hinterfragt. Zu recht, denn von Anfang an wurde dem Verband aus Leverkusen vorgeworfen, lediglich auf Mitgliederfang zu gehen oder nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vorzuweisen, die für die Abmahntätigkeit überhaupt erforderlich sind. In der Tat konnte dem Verband in den letzten Jahren auch mehrfach vor Gericht nachgewiesen werden, dass man nicht mit legalen Mitteln arbeitet. Ein weiteres Gericht hatte nun dem Abmahntreiben einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Gericht bescheinigt IDO Verband Rechtsmissbrauch

Die Frage, ob ein Mitbewerber oder Verein rechtsmissbräuchlich abmahnt, lässt sich zwar nicht pauschal beantworten. Ob ein Abmahnmissbrauch vorliegt, wird vielmehr an den Umständen des Einzelfalls festgelegt. Die Abgemahnten müssen daher die Richter jedes Mal aufs Neues überzeugen, dass die Abmahnungen entweder unberechtigt oder gar rechtsmissbräuchlich sind. 

Eine Kleinunternehmerin hat dies jedoch kürzlich erfolgreich geschafft und konnte die Richter überzeugen. Wie die auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei von der Heyden berichtet, habe das Landgericht Bonn eine Unterlassungsklage des Ido Verbandes wegen Rechtsmissbrauchs als unzulässig abgewiesen (Urteil vom 29.09.2020, Aktenzeichen 11 O 44/19).

Abmahnungen bedeuten großen Druck für Klein(st)unternehmen

Dem Verband wurde vorgeworfen, besonders gegenüber Kleinstunternehmern regelmäßig sehr hohe Streitwerte anzusetzen. Entsprechend hoch fallen die Anwalts- und Gerichtskosten aus. Im Fall, den das Gericht zu entscheiden hatte, ging es um einen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung auf DaWanda. Die fahrlässig vergessenen Angaben betrafen lediglich einen Artikel mit einem Preis von 59 Euro. Bei einem Streitwert von 10.000 für den Verstoß würden im Gegensatz dazu aber Gerichtskosten von rund 700 Euro und Anwaltskosten von rund 3.500 Euro ausgelöst werden, wenn sich die Anbieterin gegen den Verstoß wehren würde. Glücklicherweise hat sie dies dennoch getan. 

Für diese kleinen Händler ist das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens gegenüber ihren wenigen Einnahmen daher besonders hoch, so die Begründung der Entscheidung. Kleingewerbetreibende könnten von der Wahrnehmung ihrer Rechte abgehalten werden, indem sie sich keine rechtliche Hilfe suchen, sondern stattdessen die vergleichsweise geringen Kosten von rund 230 Euro ohne anwaltliche Beratung bezahlen und die Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Das Gericht machte sich sogar die Mühe und hatte noch weitere ähnliche Fälle ausfindig gemacht, in denen kleine Händlerinnen aus der Handmade-Branche mit monatlichen Umsätzen im unteren zweistelligen Bereich ebenfalls mit horrenden Abmahnkosten überzogen wurden. In letzter Zeit waren diese besonders häufig Zielscheibe der Ido-Abmahnungen.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#5 Thomas Ströger 2020-10-16 10:53
Es ist einfach unglaublich, dass Abmahnungen erteilt werden und auch hohe "Vertragsstrafe n" für irgendwelche Kleinigkeiten in Online-Shops, die überhaupt kein Kunde jemals lesen würde.
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#4 Yolanda 2020-10-15 09:58
Das sind halt Gesetze von Kollegen zum Gelderwerb für Kollegen. Also unter Kumpels hilft man sich gerne.

Es gibt ein sogenanntes Rechtsungleichg ewicht. Anwälte dürfen schlampig arbeiten.
Beweis: so ziemlich jedes Gesetz wird in den gehobenen Medien wegen Schlampigkeit, schwammig, uneindeutig widersprüchlich kritisiert.
Aber von den Händlern wird eine Präzision gefordert die kein Jurist einhalten muss.
Gerechtigkeit ist anders.
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#3 Helmut Schock 2020-10-14 19:37
Eigentlich sollte nur der Staat irgendwelche Strafen aussprechen dürfen (Gericht, Polizei, Ordnungsamt). Die Abmahninustrie, an deren Spitze ganz oben dieser unsägliche Ido-Verband sich befindet, macht uns Händler kaputt und oftmals das Leben zur Hölle. Als Händler sollte man gleichzeitig auch Jurist sein, um ja bis zum letzten Komma hin alles rechtskonform gestalten zu können. Gibt ein Computerprogram m nicht her, dass beim Einstellen eines Prduktes in einen online-Shop der Grundpreis nicht an der richtigen Stelle erscheint, dann ist man schon höchst abmahngefährdet . Das Schlimme an der Geschichte ist doch, dass die Politik erst die Möglichkeit für derlei Abzocke geschaffen hat. Der Eindruck lässt sich nicht vermeiden, dass der Juristenverein Bundestag hiermit die eigene Klientel (Rechtsanwälte) bedient. Poltik und Abzockervereine sollten sich in Grund und Boden schämen für dieses unsägliche, schmarotzerhaft e Treiben.In der Regel wird nämlich keiner geschädigt, durch die Fehler, die im täglichen Geschäft passieren können. Der Staat sollte lieber mal nach den wirklichen Verbrechern in diesem Land schauen. Es währe höchste Zeit, dass mal eine Sammelklage gegen besagten Verein angestrengt würde und dass mal Schluss ist mit dieser Abzockerei. Habe fertig.
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#2 Mirko Giansanti 2020-10-14 14:54
Dass Ido Verband eine kriminelle Vereinigung ist, die am Rande der Legalität Geld verdient, weiß jeder, nur der Gesetzgeber hat es noch nicht verstanden."Sol ange es leben gibt, gibt es hoffnung".
Persönlich,die Bekanntschaft mit dieser "Vereinigung" hat mir 1200 Euro gekosted.
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#1 Volker Schnabel 2020-10-14 14:14
gegen solche Firmen wie den IDO Verband sollte man einfach ein Gewerbeverbot aussprechen dann hat es Ruhe es ist einfach unglaublich mit was sich Gerichte herum schlagen müssen wegen dieser Firma
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