393 Euro für vier Tage
Eine Verbraucherin schloss laut Zdf im November 2018 eine Premium-Mitgliedschaft für 523,95 Euro bei Parship an. Nach vier Tagen machte sie allerdings von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch.
Da die Nutzerin bereits Leistungen erhalten hat, berechnete die Singlebörse einen Wertersatz in Höhe von 392,96 Euro. Immerhin habe man für die Nutzerin ein Persönlichkeitsgutachten von 50 Seiten Länge erstellt.
Zeitanteiliger Ersatz
Der Europäische Gerichtshof stellte nun aber fest, dass ein Wertersatz in dieser Höhe nicht rechtens ist. Parship habe lediglich Anspruch auf einen zeitanteiligen Ersatz. Für die vier Tage wären das dann knapp 6 Euro.
Genauso urteilte auch im vergangenen Jahr ein Wiener Gericht. In Deutschland hatte das Landgericht Hamburg zwar auch zugunsten eines zeitanteiligen Ersatzes geurteilt. Allerdings wurde das Urteil im Jahr 2017 vom Oberlandesgericht Hamburg wieder aufgehoben. Mit seinem Urteil hat der EuGH also für Sicherheit bei Nutzern von Singlebörsen gesorgt.
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