Das kontaktlose Bezahlen wird seit Beginn der Coronakrise immer beliebter: Der Kunde muss mit seiner Karte nur nah genug an das Kartenlesegerät und schon wird der Vorgang via NFC-Schnittstelle eingeleitet. Für kleine Beträge ist dabei nicht mal die Eingabe der PIN notwendig.
Klar birgt diese Zahlweise gewisse Risiken: Bei einem Kartenverlust kann der unehrliche Finder die Karte in einem gewissen Rahmen verwenden. Eine Bank aus Österreich wollte sich mit ihren AGB von genau diesem Risiko frei machen. Nun hat der Europäische Gerichtshof die Antwort auf die Frage nach der Haftung gegeben.
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