EuGH

Wer haftet bei Verlust für das kontaktlose Bezahlen mit der Karte?

Veröffentlicht: 12.11.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 12.11.2020
Kundin bezahlt via kontaktlosem Bezahlen

Das kontaktlose Bezahlen wird seit Beginn der Coronakrise immer beliebter: Der Kunde muss mit seiner Karte nur nah genug an das Kartenlesegerät und schon wird der Vorgang via NFC-Schnittstelle eingeleitet. Für kleine Beträge ist dabei nicht mal die Eingabe der PIN notwendig. 

Klar birgt diese Zahlweise gewisse Risiken: Bei einem Kartenverlust kann der unehrliche Finder die Karte in einem gewissen Rahmen verwenden. Eine Bank aus Österreich wollte sich mit ihren AGB von genau diesem Risiko frei machen. Nun hat der Europäische Gerichtshof die Antwort auf die Frage nach der Haftung gegeben.

Sperrung nachweislich nicht unmöglich

Auf dem Prüfstand stehen die AGB der DenizBank: Diese wurde 2016 vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) verklagt. Nun hat der Oberste Gerichtshof in Österreich seine Fragen zu dem Verfahren dem EuGH vorlegt. Neben Klauseln zur Vertragsänderung, ging es auch um eine Haftungsklausel bei Kartenverlust: In der Klausel hat die Bank festgelegt, dass ein Sperren der Karte bei Verlust für Kleinbeträge bis 75 Euro nicht möglich sei. Soll heißen: Wird eine Karte gestohlen und sperrt der Kunde diese sofort, kann es sein, dass er trotzdem Geld verliert, wenn der Dieb keine Einkäufe über 75 Euro tätigt. Dieses Risiko trägt dann der Kunde.

Der Europäische Gerichtshof sieht das ganze allerdings anders als die Bank: Ein rechtzeitiges Sperren der Karte sei nach dem objektiven Stand der Technik nicht nachweislich unmöglich“, zitiert Netzpolitik aus der Entscheidung. Die Bank muss also nachweisen, dass eine Sperrung nicht möglich ist. Kann sie dies nicht, ist sie zur Sperrung verpflichtet, ansonsten haftet sie für Abbuchungen, die trotz Sperrung vorgenommen werden. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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