In unserem Marken-Newsflash informieren wir kurz und bündig über Neuigkeiten für Online-Händler aus dem Bereich Markenrecht.
Halloumi ist eine beliebte Käsesorte, die gern auf den Grill oder eben auf den Döner kommt. Beim Halloumi handelt es sich um eine Kollektivmarke, die der Foundation for the Protection of the Traditional Cheese of Cyprus named Halloumi gehört. Die Inhaberin wollte nun gegen eine andere Marke vorgehen. Die bulgarische Gesellschaft M. J. Dairies Eood wollte die Marke BBQLOUMI beim europäischen Marken und Patentamt sichern lassen. Dagegen wandte sich Inhaberin der Unionsmarke Halloumi. Es bestünde Verwechslungsgefahr.
Das Europäische Gericht hat die Klage gegen die Markeneintragung zu BBQLOUMI abgelehnt. Es bestünde keine Verwechslungsgefahr. Dafür haben sich die Richter sowohl die Marke an sich als auch die Produkte angesehen. Während unter der Marke Halloumi lediglich Käseprodukte verkauft werden, will die bulgarische Gesellschaft unter ihrer Marke neben Käse auch Fleisch anbieten. Das Käseprodukt weise aber immerhin eine gewisse Ähnlichkeit zum Halloumi auf. Bezüglich der Zeichen wurde laut Beck Aktuell aber festgestellt, dass nur eine geringfügige Ähnlichkeit und damit keine Verwechslungsgefahr bestehe.
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