Deutsche Umwelthilfe gegen MediaMarkt-Saturn

Online-Händler müssen verbrauchernahe Entsorgungsstellen für Elektroaltgeräte anbieten

Veröffentlicht: 23.02.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 23.02.2021
Media-Markt-Shop der im Browser auf einem Smartphone geöffnet ist

Ausgediente Elektrogeräte, alte Lampen und auch Batterien haben nichts im Hausmüll zu suchen. Sie müssen gesondert entsorgt werden. Die Verantwortung und auch die Kosten für die Entsorgung von Altgeräten sollen laut Elektrogesetz jene tragen, die sie auf den Markt gebracht haben: die Händler. Diese Pflicht gilt natürlich auch für Online-Händler. Bei Größen, wie MediaMarkt-Saturn, die neben ihren Online-Shops auch ein stationäres Handelsnetz betreiben, hat sich die Gewohnheit eingebürgert, zur Erfüllung der Pflicht auf den Versandweg oder die Filialen zu verweisen. Dieser Praxis macht das Oberlandesgericht München nun aber in seinem Grundsatzurteil einen Strich durch die Rechnung. 

Verweis auf Filialnetz und Versandweg nicht ausreichend

Dem Urteil liegt ein Konflikt zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und MediaMarkt-Saturn zu Grunde. Die DUH sah die vom Unternehmen angebotenen Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte als nicht ausreichend an. MediaMarkt-Saturn verwies in seinen Online-Shops auf das stationäre Filialnetz sowie die Rückgabe via Versandweg. Die DUH hatte damit gleich zwei Probleme. In ihrem Testfall wäre die nächste Filiale 50 km entfernt gewesen. Die Rückgabe über den Versandweg war ausgeschlossen, da die Altlampen Quecksilber enthielten. Quecksilber gilt als Gefahrstoff und darf laut den Richtlinien der verschiedenen Versanddienstleister nicht versendet werden.

Nachdem bereits das Landgericht Ingolstadt (Urteil vom 21.02.2020, Aktenzeichen: 2 HK O 1582/18) der Ansicht der Deutschen Umwelthilfe folgte, gewann der Verein nun auch vor dem Oberlandesgericht München, vor dem MediaMarkt-Saturn in Berufung gegangen war. 

Online-Händler müssen zumutbare Entsorgungsmöglichkeiten für Elektroschrott anbieten. Eine weit entfernte Filiale sowie der Verweis auf ein Transportmittel, was nicht in jedem Fall genutzt werden könne, bieten gerade nicht solche zumutbaren Wege. Stattdessen haben Händler allerdings die Möglichkeit, mit bestehenden Sammelsystemen für Elektroaltgeräte zu kooperieren und sich dort finanziell zu beteiligen. Auch eine Zusammenarbeit mit stationären Händlern oder kommunalen Entsorgern sei laut der Pressemitteilung der DUH eine denkbare Lösung.

Solange die Behörden untätig bleiben …

Oft werden Vereine wie die DUH für ihr Agieren gegen Händler kritisiert: Es sei Aufgabe der Behörden, die Einhaltung von Recht und Gesetz zu prüfen und durchzusetzen. Das sieht die DUH offenbar nicht anders. So fordert der Verein die Behörden auf, eigene Testkäufe durchzuführen. Solange die Behörden allerdings untätig blieben, werde die DUH selbst die ordnungsgemäße Rücknahme von Elektroschrott prüfen und vor Gericht durchsetzen, heißt es weiter in der Pressemitteilung. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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