Verweis auf Filialnetz und Versandweg nicht ausreichend
Dem Urteil liegt ein Konflikt zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und MediaMarkt-Saturn zu Grunde. Die DUH sah die vom Unternehmen angebotenen Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte als nicht ausreichend an. MediaMarkt-Saturn verwies in seinen Online-Shops auf das stationäre Filialnetz sowie die Rückgabe via Versandweg. Die DUH hatte damit gleich zwei Probleme. In ihrem Testfall wäre die nächste Filiale 50 km entfernt gewesen. Die Rückgabe über den Versandweg war ausgeschlossen, da die Altlampen Quecksilber enthielten. Quecksilber gilt als Gefahrstoff und darf laut den Richtlinien der verschiedenen Versanddienstleister nicht versendet werden.
Nachdem bereits das Landgericht Ingolstadt (Urteil vom 21.02.2020, Aktenzeichen: 2 HK O 1582/18) der Ansicht der Deutschen Umwelthilfe folgte, gewann der Verein nun auch vor dem Oberlandesgericht München, vor dem MediaMarkt-Saturn in Berufung gegangen war.
Online-Händler müssen zumutbare Entsorgungsmöglichkeiten für Elektroschrott anbieten. Eine weit entfernte Filiale sowie der Verweis auf ein Transportmittel, was nicht in jedem Fall genutzt werden könne, bieten gerade nicht solche zumutbaren Wege. Stattdessen haben Händler allerdings die Möglichkeit, mit bestehenden Sammelsystemen für Elektroaltgeräte zu kooperieren und sich dort finanziell zu beteiligen. Auch eine Zusammenarbeit mit stationären Händlern oder kommunalen Entsorgern sei laut der Pressemitteilung der DUH eine denkbare Lösung.
Solange die Behörden untätig bleiben …
Oft werden Vereine wie die DUH für ihr Agieren gegen Händler kritisiert: Es sei Aufgabe der Behörden, die Einhaltung von Recht und Gesetz zu prüfen und durchzusetzen. Das sieht die DUH offenbar nicht anders. So fordert der Verein die Behörden auf, eigene Testkäufe durchzuführen. Solange die Behörden allerdings untätig blieben, werde die DUH selbst die ordnungsgemäße Rücknahme von Elektroschrott prüfen und vor Gericht durchsetzen, heißt es weiter in der Pressemitteilung.
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