Weil er unberechtigt Corona-Soforthilfen beantragt hat, wurde ein 31-Jähriger vor dem Landgericht München I zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann habe unter anderem Subventionsbetrug begangen, lautete das Urteil. Insgesamt habe er zwischen März und April letzten Jahres 91 Anträge auf Corona-Soforthilfe in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hessen, Baden-Württemberg und im Saarland gestellt, wie die FAZ berichtet.
Der 31-Jährige wollte insgesamt mehr als 2,5 Millionen Euro auf sein Konto überweisen lassen, es wurden allerdings nur 67.776 Euro aus drei Anträgen überwiesen, bevor der Betrug entdeckt wurde. Wie sowohl sein Verteidiger als auch der Richter feststellten, war der Subventionsbetrug „stümperhaft“ – so hatte der Angeklagte immer dieselbe Kontonummer verwendet und offensichtliche Falschangaben gemacht. Bei einem vermeintlichen Fruchthandel sei etwa die Rede von Bergbau-Aktivitäten gewesen.
Die Staatsanwaltschaft sah beim Vorgehen des Mannes erhebliche kriminelle Energie und das „dreiste“ Ausnützen der Coronapandemie und der Soforthilfen. Das Gericht kam ebenfalls zu dem Schluss, dass die Masche eine „gewisse Kaltschnäuzigkeit“ zeige.
Betrüger versuchen immer wieder, die Coronahilfen zu ihrem Vorteil auszunutzen. Der Deutsche Richterbund zählt der FAZ zufolge weit über 20.000 Fälle „wegen erschlichener Corona-Soforthilfen und anderer Delikte mit Pandemie-Bezug“. Das Missbrauchsrisiko sei aber mittlerweile niedriger, weil die Anträge in der Regel durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden müssen – trotzdem kommt es noch zu Fällen, wie sich erst kürzlich gezeigt hat, als die Auszahlung der Hilfen aufgrund von Betrugsfällen zwischenzeitlich ausgesetzt wurde.
Das Urteil gegen den mehrfach vorbestraften 31-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig. Wegen Fluchtgefahr bleibt der Angeklagte aber weiterhin in Untersuchungshaft.
Kommentar schreiben