Der frühe Vogel

Coronahilfen-Betrüger zu mehreren Jahren Haft verurteilt

Veröffentlicht: 18.03.2021 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 18.03.2021
Mann in Handschellen

Weil er unberechtigt Corona-Soforthilfen beantragt hat, wurde ein 31-Jähriger vor dem Landgericht München I zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann habe unter anderem Subventionsbetrug begangen, lautete das Urteil. Insgesamt habe er zwischen März und April letzten Jahres 91 Anträge auf Corona-Soforthilfe in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hessen, Baden-Württemberg und im Saarland gestellt, wie die FAZ berichtet

Der 31-Jährige wollte insgesamt mehr als 2,5 Millionen Euro auf sein Konto überweisen lassen, es wurden allerdings nur 67.776 Euro aus drei Anträgen überwiesen, bevor der Betrug entdeckt wurde. Wie sowohl sein Verteidiger als auch der Richter feststellten, war der Subventionsbetrug „stümperhaft“ – so hatte der Angeklagte immer dieselbe Kontonummer verwendet und offensichtliche Falschangaben gemacht. Bei einem vermeintlichen Fruchthandel sei etwa die Rede von Bergbau-Aktivitäten gewesen.

Die Staatsanwaltschaft sah beim Vorgehen des Mannes erhebliche kriminelle Energie und das „dreiste“ Ausnützen der Coronapandemie und der Soforthilfen. Das Gericht kam ebenfalls zu dem Schluss, dass die Masche eine „gewisse Kaltschnäuzigkeit“ zeige. 

Betrüger versuchen immer wieder, die Coronahilfen zu ihrem Vorteil auszunutzen. Der Deutsche Richterbund zählt der FAZ zufolge weit über 20.000 Fälle „wegen erschlichener Corona-Soforthilfen und anderer Delikte mit Pandemie-Bezug“. Das Missbrauchsrisiko sei aber mittlerweile niedriger, weil die Anträge in der Regel durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden müssen – trotzdem kommt es noch zu Fällen, wie sich erst kürzlich gezeigt hat, als die Auszahlung der Hilfen aufgrund von Betrugsfällen zwischenzeitlich ausgesetzt wurde.

Das Urteil gegen den mehrfach vorbestraften 31-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig. Wegen Fluchtgefahr bleibt der Angeklagte aber weiterhin in Untersuchungshaft.

Kosten für Kurzarbeit steigen rasant

Die Bundesagentur für Arbeit hat in diesem Jahr bereits sechs Milliarden Euro für Kurzarbeit und die Erstattung der Sozialbeiträge an Unternehmen ausgegeben. Der im vorigen Jahr geplante Budgetrahmen für Kurzarbeit sei damit bereits in diesem Monat erschöpft, teilte die Bundesagentur dem Spiegel zufolge mit. 

Das Kurzarbeitergeld werde dennoch weiter fließen: Die BA hat bereits im Februar zusätzliche Mittel bewilligt. Die Mehrausgaben für durch die Pandemie bedingte Kurzarbeit übernimmt der Bund – die Bundesagentur rechnet für das gesamte Jahr mit Kosten von etwa 12,6 Milliarden Euro für Kurzarbeit. 

Clubhouse ruft Frankreichs Datenschützer auf den Plan

Die französische Datenschutzbehörde CNIL untersucht die Social-Media-App Clubhouse. Konkret soll Heise Online zufolge geprüft werden, ob die DSGVO anwendbar ist und wenn ja, ob Clubhouse dagegen verstoße. Sollte das der Fall sein, könne die CNIL Restriktionen anordnen. 

Unter Datenschützern häuft sich schon länger Kritik an Clubhouse. Auch Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar hatte im Februar eine Prüfung angekündigt. Vor allem, dass Clubhouse nur Einladungen an andere Nutzer zulässt, wenn man Zugriff auf die eigenen Kontakte erlaubt, verärgert die Datenschützer. Clubhouse-CEO hatte aber vergangenen Sonntag angekündigt, dieses Problem bald zu lösen.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

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