Landgericht Frankfurt am Main

Renate Künast verklagt Facebook auf Löschung von Kopien

Veröffentlicht: 28.04.2021 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 28.04.2021
Renate Künast mit Buch

Die Grünen-Politikerin Renate Künast sieht sich dazu gezwungen, rechtliche Schritte gegen Facebook einzuleiten. Wie der Spiegel berichtet, wurde dazu Klage am Landgericht Frankfurt am Main eingereicht. Grund dafür ist ein angebliches Zitat von Künast, welches Facebook zwar bereits auf ihre Forderung hin löschen ließ, jedoch weiterhin zahlreiche identische Beiträge auf der Plattform zu finden sind.

Verleumderisches Falschzitat online 

Streitpunkt ist ein auf Facebook veröffentlichtes Zitat der Politikerin, welches sie aber gar nicht geäußert hat. Auf der Social-Media-Plattform war eine Bild-Text-Kachel zu finden, auf der zu lesen war: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen”. Daneben ein Foto von Renate Künast. Schon im Jahr 2015 wehrte sich Künast auf ihrer eigenen Facebook-Seite gegen diesen Post. In dem sozialen Netzwerk ist er noch immer zu finden, obwohl selbst der offizielle Faktencheck-Partner von Facebook das Zitat als Falschmeldung eingestuft hat. Die Bundestagsabgeordnete fordert nun nicht nur die Löschung des Beitrages und aller Beiträge mit identischem und sinngleichen Inhalt, sondern auch Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro.

Prüfung nur im Einzelfall

Was unternimmt Facebook gegen falsche Äußerungen? Strafbare Inhalte, wie beispielsweise verfassungsfeindliche Symbole, können von Facebook durch automatisierte Systeme großflächig erkannt und anschließend gelöscht werden. Doch bei Verleumdungen oder auch Volksverhetzung funktioniert ein solcher Algorithmus nicht. 

Bisher können verleumderische Inhalte auf der Plattform entfernt werden, wenn die einzelnen Beiträge vom Betroffenen an Facebook gemeldet werden. Anschließend sind es aber Facebooks Mitarbeiter, die entscheiden, ob der gemeldete Beitrag gegen die eigenen Richtlinien verstößt und von der Plattform gelöscht werden kann. Das große Problem an der Sache: taucht der Beitrag an einer anderen Stelle auf, beispielsweise veröffentlicht durch einen anderen Nutzer in einer geschlossenen Gruppe, so bleibt er dort sichtbar.

Künast hält trotz Kompromissbereitschaft die Klage aufrecht

Im Falle der Grünen-Politikerin geht es um eben jenes Problem. Künast fordert, dass auch alle Kopien der Bild-Text-Kacheln, die aktuell online sind, entfernt werden. Damit könnten sich Facebooks Methoden, Inhalte nur im Einzelfall durch einen Mitarbeiter nach einer Meldung zu löschen, grundlegend verändern. 

Facebook erklärt sich nunmehr bereit, von dem bisherigen Vorgehen abzuweichen und neben dem streitgegenständlichen Beitrag auch alle vorhandenen inhaltlich sinngleichen Kopien des Posts zu entfernen. Trotz der Reaktion von Facebook will Renate Künast an der eingereichten Klage festhalten. Die Frage, ob identische Kopien eines bereits gerichtlich untersagten Inhalts auf Facebook gelöscht werden müssen, soll von einem deutschen Gericht geklärt werden. 

EuGH gibt Betroffenen Recht

Einen ganz ähnlichen Fall erlebte die österreichische Politikerin Glawischnig-Piesczek. Deren Klage gegen Facebook landete letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof, welcher im Jahr 2019 entschied, dass die Social-Media-Plattform grundsätzlich dazu verpflichtet werden könne, rechtswidrige Kommentare sinngleichen Inhalts weltweit zu suchen und zu löschen. Dabei bezieht sich der EuGH auf Kommentare, die die Plattform mit Hilfe von automatisierter Technik auffinden kann und stellt gleichzeitig fest: „Unterschiede in der Formulierung dieses sinngleichen Inhalts im Vergleich zu dem für rechtswidrig erklärten Inhalt dürfen jedenfalls nicht so geartet sein, dass sie den Hosting-Anbieter zwingen, eine autonome Beurteilung dieses Inhalts vorzunehmen.“ 

Künast betont aber, sich mit ihrer Klage nicht auf die Prüfung von Uploads zukünftiger Inhalte zu beziehen. Vielmehr ginge es ihr um die zahlreichen Beiträge die sich aktuell online finden lasse. Facebook soll den Unterschied zwischen eindeutig strafbarer Hetze und politischer Meinungsäußerung erkennen.

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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