Einschränkungen des unbegrenzten Datenvolumens
Sowohl Vodafone als auch die Telekom versprachen bei ihren angebotenen Tarifen eine unbegrenzte Datennutzungsmöglichkeit. Allerdings war die Nutzung gar nicht so unbegrenzt wie versprochen. Tatsächlich liegt in bestimmten Fällen eine Begrenzung des Datenvolumens vor, was wiederum gegen das Europarecht verstößt.
Bei den Nulltarif-Optionen „Vodafone Pass” und „Stream on” können beispielsweise Videos auf dem Smartphone gestreamt werden, ohne dass der Stream auf das monatliche Datenvolumen angerechnet wird. Der Kunde brauchte sich so keine Sorgen machen, dass durch das Ansehen von Filmen das Datenvolumen zeitnah aufgebraucht ist. Allerdings geschah dies aber nicht ohne weitere Einschränkungen durch die Anbieter. Um die Datenmengen zu begrenzen drosselte die Telekom die Übertragungsrate bei Filmen. Im Rahmen des „Stream on”-Tarifs konnten die Videos so nicht in HD, sondern nur in SD-Qualität angesehen werden. Nach Angaben eines Firmensprechers von Vodafone hatte das Unternehmen eine solche Regelung zwar ebenfalls in den AGB festgehalten, davon aber keinen Gebrauch gemacht.
Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz
Für die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), die gegen Vodafone geklagt hatte, bedeutet die ergangene Entscheidung des EuGH einen Erfolg. „Das heutige EuGH-Urteil gegen den Vodafone-Pass setzt ein Zeichen für Netzneutralität und ist ein Sieg für den Verbraucherschutz“, teilt VZBV-Vorstand Klaus Müller mit. Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher werden dadurch gestärkt. Vodafone und die Deutsche Telekom gaben bekannt, beide Tarife schon vor längerer Zeit geändert zu haben und sich dadurch derzeit keine Änderungen für die Nutzer ergeben.
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Die sollten sich mit Scammern undTlelefonbetr ügern beschäftigen. Ich liebe die Stream On Option und hoffe die wird nicht abgeschaft.
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