Landgericht gibt Händlern recht
Die Antragssteller hatten vor Gericht beantragt, dass die Kontensperrung unverzüglich aufzuheben ist und bekamen recht. Bei den Antragsstellern handelt es sich um Amazon-Händler, die durch ihre Verkäufe erhebliche Gewinne erzielen, so die Kanzlei. Im Dezember 2020 bekamen die Händler eine E-Mail, mit der Information, dass alle Angebote entfernt wurden und die Verkäuferkonten deaktiviert wurden. Eine Möglichkeit, auf die Vorwürfe mit einer Stellungnahme zu reagieren, habe es nicht gegeben. Einer außergerichtlichen Aufforderung, die Konten wieder freizuschalten, sei Amazon nicht nachgekommen.
Die Händler konnten weder Verkäufe vornehmen, noch auf das zustehende Guthaben zugreifen. So kam es zu erheblichen Umsatzeinbußen.
Das Landgericht Frankfurt erließ eine einstweilige Verfügung, die es Amazon, unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro, untersagte, die Konten ohne Begründung und ohne Möglichkeit einer Stellungnahme zu sperren.
„Amazon wird nun für den entgangenen Gewinn haften müssen“
Die Händler wollen jetzt von Amazon den eingebüßten Umsatz verlangen. „Amazon wird nun für den entgangenen Gewinn haften müssen“, heißt es von einem Anwalt, der verantwortlichen Kanzlei.
Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig und können mit einem Widerspruch angegriffen werden. Auch die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens steht Amazon offen.
Update: Amazon sieht sich im Recht
Laut einem Amazon-Sprecher habe es sehr wohl Anlass für die Kontensperrungen gegeben. In einem Statement heißt es:
„[...]Diese beiden Akteure haben in der Vergangenheit wiederholt versucht, Kundenrezensionen mit Hilfe von Vermittlern gefälschter Rezensionen zu manipulieren. Sie wurden mehrfach verwarnt, es sind mehr als 250 gefälschte Bewertungen insgesamt für beide dokumentiert und beide haben zugegeben, wiederholt gegen unsere Richtlinien verstoßen zu haben. Wir lehnen diese irrtümliche Verfügung entschieden ab, da sie unsere unablässigen und kontinuierlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von missbräuchlichem Verhalten untergräbt, mit denen wir sowohl den Interessen der Kund:innen als auch der seriösen Unternehmer:innen dienen. Wir werden die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten, um nicht nur die Gerichtsentscheidungen zu korrigieren, sondern auch um unseren Kampf gegen das verbraucherfeindliche Geschäft der Vermittler gefälschter Rezensionen fortzusetzen und auszuweiten.“
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Abmahnungen Fehlanzeige !
Ansprechpartner haben von nichts eine Ahnung und können auch nicht helfen!
Entscheidungen werden innerhalb von Sekunden getroffen! Widersprüche ebenso!
Nachweislich werden betrügerische Kunden geschützt!
Wir haben auch eine Nachricht erhalten, dass wir Bewertung gefälscht hätten. Tatsächlich haben wir dies noch nie gemacht. Wir hatten nur einen Artikel, der sehr nachgefragt war und entsprechend schneller Bewertungen erhalten hat.
Wir haben nachgefragt wie Amazon darauf kommt... Antwort ? Fehlanzeige!!!
Wurden zwar nicht gesperrt oder ähnliches, aber die Gefahr besteht einfach immer.
Amazon hat Macht, ist aber kein guter Geschäftspartne r.
Es gibt so viel Dinge....
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Im Falle einer Sperrung hat eine eindeutige Begründung zu erfolgen, auf die man sich bei weiteren Schritten berufen kann, wenn man dies denn möchte.
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Sie wurden mehrfach verwarnt, es sind mehr als 250 gefälschte Bewertungen insgesamt für beide dokumentiert und beide haben zugegeben, wiederholt gegen unsere Richtlinien verstoßen zu haben. „
Wie soll Amazon den darauf reagieren ? Wir Händler die sich an die Regeln halten müssen auch geschützt werden.
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mit freundlichen Grüßen
Amazon
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