Rossmann, dm und Co.

Irreführende Werbung mit „Klimaneutralität“: Deutsche Umwelthilfe geht gegen Unternehmen vor

Veröffentlicht: 19.05.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 26.01.2023
dm

Immer wieder bewerben Unternehmen ihre Produkte oder Dienstleistungen damit, dass sie klimaneutral oder sogar klimapositiv seien. So können Verbraucher beispielsweise bei der Buchung eines Fluges einen extra Betrag zahlen, um so einen vermeintlichen CO2-Ausgleich zu schaffen. Das Unternehmen kauft von dem Betrag dann Zertifikate oder leitet das Geld an Projekte weiter. Die Deutsche Umwelthilfe (DHU) geht nun juristisch gegen einige Unternehmen vor, die von dieser Praxis Gebrauch machen. Die DUH wirft den Unternehmen Irreführung von Verbrauchern vor, wie das Presseportal berichtete. Denn laut der DUH verschweigen die Unternehmen ganz oder teilweise, wie die angebliche CO2-Kompensation erfolgt. Stattdessen wird auf Kompensationsprojekte verwiesen, in die ein Geldbetrag fließt. 

Zu den betroffenen Unternehmen zählen die Beiersdorf AG, BP Europa SE, dm-drogerie markt GmbH + CO. KG, Green Airlines GmbH, The Mother Nature GmbH, Dirk Rossmann GmbH, Shell Deutschland GmbH sowie die TotalEnergies Wärme & Kraftstoff Deutschland GmbH. 

Vielfache Verbrauchertäuschung

Die DUH kritisiert, dass überprüfbare Informationen zu Zahlungen, Projekten und der dadurch entstandenen tatsächlichen Auswirkung aufs Klima für Verbraucher nicht nachweisbar sein.

„Das Werbeversprechen der Klimaneutralität ist vielfach Verbrauchertäuschung“, so der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Vor allem das Konzept der Überkompensation kritisierte er scharf. Bei der Überkompensation werden mehr Zertifikate gekauft, als CO2 ausgestoßen wird. So entstehe der Eindruck, dass ein Flug, bei dem CO2 überkompensiert wird, eine positive Auswirkung aufs Klima hat. Nach Resch ist allerdings das Gegenteil der Fall. 

Außerdem kündigte die DUH an, den Schutz von Verbrauchern vor irreführenden Werbeversprechen, im Zusammenhang mit Klimaneutralität, nun als neuen Arbeitsschwerpunkt der Ökologischen Marktüberwachung des Verbandes einzuführen. 

Unternehmen weisen Vorwürfe zurück

Eine Unternehmenssprecherin von Rossmann wies die Vorwürfe zurück, wie die Tagesschau berichtete. Eine Irreführung des Verbrauchers liege nicht vor und habe zu keinem Zeitpunkt vorgelegen. Dennoch nehme man die Kritik ernst und prüfe weitere Optimierungen in der Kommunikation. 

Eine Sprecherin von Beiersdorf hingegen gab an, man habe bewusst auf den Begriff „klimaneutral“ verzichtet. Stattdessen wird der Begriff „klimaneutralisiert“ verwendet. Somit sei für Verbraucher erkennbar, dass die Produkte weiterhin einen CO2-Fußabdruck haben. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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