Verstoß gegen den Datenschutz

Frankreich verhängt Millionenstrafe gegen Apple

Veröffentlicht: 10.01.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 10.01.2023
App-Store

Der iPhone-Hersteller Apple hat gegen französische Datenschutzgesetze verstoßen. Das entschied die oberste französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’informatique et de Libertés (CNIL) in der letzten Woche, wie Heise berichtet. Apple selbst sieht in seiner Vorgehensweise keine Probleme. 

Verstoß gegen die Informationsfreiheit

Mit der Einführung des Betriebssystems iOS 14.6 hat Apple im App-Store laut der CNIL gegen die Opt-In-Pflicht für zielgerichtete Werbung, sogenanntes Targeting, verstoßen. Mit iOS 14.6 wurden Identifier, also Identitätsmerkmale, für bestimmte Zwecke standardmäßig automatisch aus dem Endgerät ausgelesen – ohne dass eine Einwilligung eingeholt wurde. Dazu gehörte, dass bei jeder Nutzung des App-Stores personalisierte Werbeanzeigen geschaltet wurden, für die die erhobenen Daten genutzt wurden. 

Die französische Behörde sah in Apples Verhalten einen Verstoß gegen das Gesetz über die Informationsfreiheit und machte nun bekannt, dass der US-Konzern eine Strafe in Höhe von acht Millionen Euro zu zahlen habe.

Keine Einsicht seitens Apple

Apple selbst sieht im eigenen Verhalten keinen Rechtsverstoß. Ein Sprecher des Konzerns hat mitgeteilt, dass man von der Entscheidung enttäuscht sei. Man wolle gegen die Entscheidung vorgehen, da Apple Search Apps im Vergleich zu anderen Anbietern den Nutzern eine klare Wahlmöglichkeit bietet, ob personalisierte Werbung geschaltet werden soll oder nicht. Außerdem gibt das Unternehmen an, dass keine Nutzer über Apps von Dritten getrackt werden, sondern nur „First-Party-Daten“ genutzt werden. Apple betont zudem, dass man die Privatsphäre für ein grundsätzliches Menschenrecht halte und die Nutzer immer selbst entscheiden können, ob die Daten geteilt werden und mit wem. 

Das Verfahren gegen Apple lief bereits seit 2021. Beschwerde hatte die Lobbyorganisation France Digitale eingelegt, die von einigen StartUps unterstützt wurde. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#2 Dieter Brandes 2023-01-10 11:00
ja genau und u.a. wegen solcher Dinge bezahlt man dann auch so viel für ein apple Handy, Tablet Computer.... oder andersherum, wird bi apple dann z.B. Siri nicht mehr gepflegt und auch anderes nicht mehr gemacht.
Der ganze Vorsprung den Jobs damals aufgebaut hat und die professioneller e Software im Gegensatz zu Windows schmelzt dahin.

Hier für einen Datenschutz der doch garnicht besteht und mich als Kunden eher weniger interessiert. Ja warum sollen denn meine Daten nicht dazu genutzt werden GUTES zu tun. Man sollte erst dann Strafen verhängen wenn SCHLECHTES getan wird. Aber das ist die Hilflosigkeit und Dummheit von Politikern, die in der Regel gar keine entsprechenende n Ausbildungen haben für das was sie tun.
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#1 Max Pfeffer 2023-01-10 08:07
Muss Apple nun 8 Millionen Strafe, wie in der Email angegeben, oder 8 Milliarden, wie hier im Text, bezahlen?

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Antwort der Redaktion

Lieber Leser,

da hatte sich leider im Text der Fehlerteufel eingeschlichen. Vielen Dank für Ihr wachsames Auge! Es handelt sich um acht Millionen – nicht Milliarden!
Wir haben den Text dahingehend korrigiert.

Beste Grüße
die Redaktion
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