Keine rechtssichere Widerrufsbelehrung, keine Makler-Provision

Veröffentlicht: 08.03.2023
imgAktualisierung: 08.03.2023
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
08.03.2023
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Ein Geschäftsmann mit orangefarbener Krawatte, der seine leeren Taschen nach innen dreht.
© ImageFlow / Shutterstock.com
Wer bei der Widerrufsbelehrung nachsichtig ist, geht am Ende trotz erbrachter Leistung ohne Geld nach Hause. Das zeigt einmal mehr ein Urteil.


Wer Online-Geschäft sagt, muss auch rechtssichere Widerrufsbelehrung sagen – dieser einfache Grundsatz ist eine eiserne Regel. Dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung wirtschaftlich nachteilige Folgen haben kann, zeigt nun ein aktuelles Urteil (Landgericht Nürnberg-Fürth, Az. 14 O 1492/22) über die Provision einer Maklerin. 

Fehlendes Muster-Widerrufsformular

Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen einer Maklerin und einer Käuferin. Die Maklerin war mit dem Verkauf einer Eigentumswohnung beauftragt und inserierte diese online. Die spätere Käuferin bekam von ihr daraufhin die Widerrufsbelehrung. Allerdings fehlte das Muster-Widerrufsformular, und auch eine Telefonnummer war nicht angegeben. 

Die Käuferin erklärte daraufhin den Widerruf. Die Maklerin lehnte diesen ab und verklagte die Käuferin daraufhin auf Zahlung der Provision in Höhe von 15.000 Euro.

Widerrufsfrist begann nicht zu laufen

Das Gericht lehnte laut Wallstreet Online die Klage der Maklerin ab. Durch die unvollständige Belehrung wurde die Käuferin nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt. Die Folge ist, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat. Dass durch die Immobilienplattform noch eine korrekte Belehrung nachgesendet wurde, ändert nichts an dieser Betrachtung. Durch die zwei unterschiedlichen Belehrungen wurde das gesetzliche Erfordernis einer unmissverständlichen Belehrung nämlich gerade nicht erfüllt. Zwar hatte die Käuferin zugunsten einer zeitnahen Ausführung des Maklerauftrages der frühzeitigen Erlöschung des Widerrufsrechts zugestimmt; die Wirksamkeit dieser Zustimmung ist aber von einer rechtssicheren Widerrufsbelehrung abhängig. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, zeigt aber einmal mehr, wie wichtig korrekte Rechtstexte im E-Commerce sind. 

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Sandra May

Sandra May

Expert/in für: IT- und Strafrecht

Veröffentlicht: 08.03.2023
img Letzte Aktualisierung: 08.03.2023
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