Verschreiben und Verklicken sind nicht das Gleiche
Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Steuerpflichtigen bei Erstellung seiner Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb der Finanzbehörde bestimmte Tatsachen unzutreffend mitgeteilt hat. Mit dieser Vorschrift schützt das Steuerrecht Versehen beim Erstellen der Einkommenssteuererklärung. Die fehlerhafte Übermittlung von digitalen Dokumenten durch falsches Klicken sei aber kein solcher Schreib- oder Rechenfehler, der den Bescheid wieder aufheben kann (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 21.09.2022, Az.: 9 K 203/21).
Verklickt und zugenäht!
Ein Ehepaar aus Niedersachsen machte seine Steuererklärung fertig und fügte für die Berücksichtigung seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die entsprechenden Dokumente ein und übermittelte die Einkommensteuererklärung im Anschluss elektronisch an das Finanzamt. Dabei hatten die Eheleute jedoch aus Versehen nicht die Dokumente des Jahres 2018, sondern des Jahres 2017 ausgewählt. Zu ihrem Nachteil, was sie zu spät bemerkten, denn der Bescheid war schon rechtskräftig.
Steuerbescheide wären nur aufzuheben, wenn sie beispielsweise auf einem Rechtschreibfehler, Tippfehler, Wortverwechslungen, fehlerhaften Übertragungen, Fehler bei der Addition, Subtraktion, Multiplikation oder Division sowie bei der Prozentrechnung beruhen. Das Anklicken sei aber kein Schreib- oder Rechenfehler. Mit dem Antrag, den Steuerbescheid abzuändern oder aufzuheben, scheiterte das Ehepaar bislang. Sowohl das Finanzamt selbst als auch das niedersächsische Finanzgericht lenkten nicht ein. Der Fall ist aber noch nicht rechtskräftig.
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Da ist sicherlich ein Richter über ein von Politikern und kruden und dösigen Rechtswissschaf tlern schlampig geschriebenes Gesetz gestolpert.
Diese Formulierung und Urteilsbegründu ng mit den Ankreuzfeldern usw. lässt auf Dummheit und Ignoranz des Gesetzgebers schliessen.
Aber so ist das so ein Richter sitzt da blöde rum auf seinem viel zu gut bezahltem Stuhl und kann nicht mal dem Gesetzgeber auf die Finger klopfen.
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Was wäre denn gewesen, wenn es zum Vorteil gewesen wäre?
Man kann das ja dann versuchen, ob es jemand bei den Behörden merkt. Wenn nicht, dann muss das konsequenter auch akzeptiert werden.
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