Insgesamt 1.614 Stunden Verspätung haben sich bei einem Oberregierungsrat bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) angesammelt. Zwischen 2014 und 2018 kam der Beamte immer wieder zu spät. Die Fehlzeiten summieren sich auf eine Gesamtzeit von knapp neun Monaten, wenn man von einer 41-Stunden-Woche ausgeht. Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigt das allerdings nicht, so das Bundesverwaltungsgericht, wie die LTO berichtete.
Der Dienstherr des Beamten erlangte 2015 Kenntnis von der Nichteinhaltung der Kernarbeitszeit und leitete ein Disziplinarverfahren ein. Nach einer Disziplinarklage, die 2018 erhoben wurde, entfernte das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Beamten aus dem Beamtenverhältnis.
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Da gelten ganz andere Kriterien.
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3x ? = 3 abmahnungen und raus die maus.
es sollte zumindest die 1614 stunden vom schönen beamtengehalt abgezogen bekommen.
das ist wieder was, das uns normalbürger vom beamtenstand ( unseren dienern ) unterscheidet und die meinung bestätigt.
das urteil ist bestimmt auf der meinung gefällt worden: ,, wer nichts tut, kann auch nicht bestraft werden ,,.
ich glaube nicht, das die richter etwas für einen besseren ruf von beamten gemacht haben.
leid tun mir die beamten, die wirklich für ihr geld was leisten.
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