OLG Düsseldorf zum Bierkartell

Millionenstrafe für Carlsberg wegen Kartellverstoß

Veröffentlicht: 04.05.2023 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 04.05.2023
Drei Biergläser auf Tisch

Die Brauerei Carlsberg muss eine saftige Geldbuße bezahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf kam zu dem Schluss, dass sich die Brauerei an einem Bierkartell beteiligt hat und verurteilte Carlsberg zu einer Strafe in Höhe von 50 Millionen Euro. Ein früherer Geschäftsführer habe im Jahr 2007 an einem Informationsaustausch über preissensible Informationen zwischen führenden deutschen Brauereien teilgenommen, berichtet LTO.

Verhaltensweisen wurden aufeinander abgestimmt

Fünf Jahre dauerte der Prozess und sollte die Frage klären, ob die Hamburger Carlsberg Deutschland Holding GmbH einen Kartellverstoß begangen hat. Davon ist der 6. Kartellsenat des OLG Düsseldorf (Urt. v. 02.05.2023, Az. V-6 Kart 1/20 (OWi)) nun überzeugt. Der Senat sah es als erwiesen an, dass ein ehemaliger Geschäftsführer an einem Informationsaustausch über preissensible Informationen zwischen führenden deutschen Brauereien teilgenommen hatte. Der damalige Geschäftsführer soll das in dem Gespräch erlangte Wissen dafür genutzt haben, das Marktverhalten der Brauerei auszurichten.

Das Gericht wertete den Informationsaustausch zwischen mehreren Brauereien am Rande einer Messe in Hamburg als eine „aufeinander abgestimmte Verhaltensweise” und sah das Gespräch als mitursächlich dafür an, dass Carlsberg und andere Brauereien kurze Zeit später die Preise um einen Euro pro Bierkasten erhöhten. Zwar sei damit der Tatbestand der verbotenen Preisabsprache nicht erfüllt, jedoch der der vorsätzlichen Kartellordnungswidrigkeit in Form aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen. 

Carlsberg lehnte eine Einigung ab

Bereits im Jahr 2014 hatte das Bundeskartellamt gegen zahlreiche große Brauereien wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen in einer Gesamthöhe von mehr als 330 Millionen Euro verhängt. Carlsberg alleine sollte 62 Millionen Euro Strafe zahlen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Brauereien wollte Carlsberg die Strafe jedoch nicht hinnehmen und keine Einigung mit dem Bundeskartellamt erzielen und zog mit einer Beschwerde vor das OLG Düsseldorf – zunächst mit Erfolg. 

Der 4. Kartellsenat des OLG Düsseldorf stellte daraufhin das Verfahren wegen Verjährung ein. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) sah das anders und verwies die Sache zurück an das OLG, welches jetzt mitsamt einer neuen Beweisaufnahme entschied und das Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro verhängte. Allen Beteiligten steht es nunmehr offen, innerhalb einer Woche Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Julia Petronis

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.