Flugbuchung samt Premium-Abo

Zwei Verträge verpflichten auch zu zwei „Jetzt kaufen“-Buttons

Veröffentlicht: 10.05.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 10.05.2023
„Jetzt Kaufen“ Button

Bei Verbraucherverträgen, die im Internet abgeschlossen werden und Verbraucher:innen zu einer Zahlung verpflichten, sieht das BGB Regelungen vor: So muss etwa am Ende der Bestellung eine Schaltfläche zur Verfügung gestellt werden, die mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. Im vorliegenden Fall, der vom Landgericht Berlin entschieden wurde, wurde mit dem Klick auf die Schaltfläche jedoch nicht nur ein Vertrag abgeschlossen, sondern gleich zwei Verträge auf einmal. Das Landgericht Berlin entschied, dass dies nicht den verbraucherschützenden Anforderungen der Norm entspricht. (LG Berlin 23. März 2023 67 S9/23

Flugreise und Prime-Mitgliedschaft

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin in einem Online-Portal für Flugreisen einen Flug gebucht und dabei auch eine Premium-Mitgliedschaft des Portals abgeschlossen. Durch die sogenannte Prime-Mitgliedschaft bekam die Klägerin eine Preisermäßigung auf den Flugpreis. Diese Mitgliedschaft war zwar zunächst für einen gewissen Zeitraum kostenlos für die Klägerin, danach wurde sie allerdings zu einer Zahlung in Höhe von 74,99 Euro verpflichtet. 

Das Landgericht entschied nun aber, dass für die Prime-Mitgliedschaft die Bedingungen der Schaltfläche nicht erfüllt waren. Denn es gab lediglich vor Vertragsabschluss die Schaltfläche „weiter mit Prime kostenlos“. Zum Vertragsabschluss, der den Flug und die Mitgliedschaft betreffen sollte, war dann lediglich eine Schaltfläche mit „Jetzt kaufen“ beschriftet. 

Kein wirksamer Vertrag über Prime-Mitgliedschaft

Der Vertragsschluss über die Prime-Mitgliedschaft war nach Ansicht des Landgerichts unwirksam, da hier eine extra Schaltfläche speziell für den Mitgliedschaftsvertrag hätte vorhanden sein müssen. Die Angaben im Fließtext über die Prime-Mitgliedschaft waren hier nicht ausreichend. 

Bei dem Mitgliedschaftsvertrag handelte es sich auch um einen Vertrag, der eine Zahlungspflicht zum Inhalt hat. Denn auch wenn die Mitgliedschaft zunächst kostenlos war, so liegt eine bedingte Zahlungspflicht vor, wenn der Vertrag nicht im kurzzeitigen Probezeitraum gekündigt wird. 

Der Betreiber des Portals ist nach dem Urteil verpflichtet, der Klägerin die gezahlten Beiträge für die Prime-Mitgliedschaft in Höhe von 74,99 Euro zurückzuzahlen. Das Gericht entschied auch, dass die Klägerin nicht den Betrag zurückzahlen muss, den sie mehr gezahlt hätte, wenn sie keine Prime-Mitgliedschaft geschlossen hätte. 

Für jeden Artikel im Warenkorb ein Button?

Händler:innen müssen sich allerdings keine Sorgen machen, dass sie nun für jeden einzelnen Artikel einen entsprechenden Button machen müssen. Wenn es sich um gleichartige Leistungen handelt, also um den klassischen Kaufvertrag über verschiedene physische Waren, genügt ein Button zum Ende der Bestellung.

Anders sieht es allerdings aus, wenn Abonnements oder andere Mitgliedschaften zusammen mit den Waren angeboten werden. Dann braucht es je einen Button für die verschiedenartigen Verträge. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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