Bundesarbeitsgericht

Gewährter Urlaub verlängert nicht den befristeten Arbeitsvertrag

Veröffentlicht: 15.05.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 16.05.2023
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Wird bei einer befristeten Stelle Urlaub genehmigt, der über die Dauer der Befristung hinaus geht, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der Vertrag entfristet wird. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (7 AZR 266/22).

Urlaubsantrag für Zeitraum nach der Befristung

Der Arbeitnehmer war in einem Angestelltenverhältnis beim beklagten Unternehmen tätig, seit 1999 wurde er immer wieder über verschiedene Zeiträume hinweg befristet angestellt. Der befristete Arbeitsvertrag sollte demnach im September 2020 enden, ab November 2020 war ein neues, ebenfalls befristetes Arbeitsverhältnis geplant. Der Arbeitnehmer reichte einen Urlaubsantrag für Oktober 2020 ein, der auch genehmigt wurde.

Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann sich automatisch verlängern, wenn die angestellte Person über den Zeitraum der Befristung hinaus weiter arbeitet. Das bedeutet allerdings, dass die Person über die Befristung hinaus auch tatsächlich tätig wird. Das Gesetz spricht davon, dass das Arbeitsverhältnis „mit Wissen des Arbeitgebers“ fortgesetzt wird. Der Arbeitgeber wollte in diesem Fall vor Gericht geltend machen, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht – schließlich hatte sein Arbeitgeber ja den Urlaubsantrag über die Befristung hinaus gewährt.

Niederlage über alle Instanzen hinweg

Sowohl das Arbeitsgericht, als auch das Landesarbeitsgericht wiesen die Klage ab. Der Kläger ging jedoch noch mal in Berufung und landete schließlich in letzter Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Doch auch hier blieb die Klage erfolglos. Die Gewährung des Urlaubsantrags bedeutete nicht, dass das Arbeitsverhältnis verlängert wurde. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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