Seit Jahren gibt es einen Markenrechtsstreit bezüglich des Begriffes „Black Friday“. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diesen Streit nun endgültig beendet, indem er entschieden hat, dass der Streit nicht in die nächste Instanz geht und das Urteil des Kammergerichts somit rechtskräftig wird, wie Blackfriday.de berichtet.
Die Black Friday GmbH hatte sich den Begriff „Black Friday“ bereits 2013 für 900 eingetragene Waren und Dienstleistungen schützen lassen. Seitdem wurden Händler:innen, die mit dem Begriff geworben haben, abgemahnt. Vor einigen Jahren wurde die Löschung bereits für Werbedienstleistungen sowie für Handelsdienstleistungen mit Elektro- und Elektronikwaren bestätigt.
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