BGH-Urteil

Altersgrenze bei Notaren ist nicht diskriminierend

Veröffentlicht: 29.08.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 25.10.2023
Notar stempelt Dokument am Schreibtisch ab

Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 25.01.2023, Az. 2-16 O 22/21) erst zu Beginn des Jahres entschied, dass die angewendete Altersgrenze von 47 Jahren des DFB für Schiedsrichter:innen diskriminierend ist, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) bei der Altersgrenze für den Notarberuf nun anders. 

Gesetzliche Grenze von 70 Jahren

Geklagt hatte ein Anwaltsnotar. Konkret ging es um die Bundesnotarordnung. Diese sieht vor, dass das Notaramt mit Ablauf des Monats erlischt, in dem die betreffende Person das 70. Lebensjahr vollendet. Bei dem Kläger wird dies im Laufe des Jahres 2023 eintreten. Der Notar will sein Amt offenbar noch nicht aufgeben und klagte wegen Altersdiskriminierung. Über die Berufung entschied der BGH (Urteil vom 21. August 2023, NotZ(Brfg) 4/22). 

Altersgrenze erforderlich

Der Bundesgerichtshof sieht in der gesetzlichen Altersgrenze keine Diskriminierung: Mit der Grenze werde der legitime Zweck der Verjüngung im Notarberuf verfolgt, weswegen die Grenze erforderlich sei. Einer der Knackpunkte der Entscheidung ist, dass Anwaltsnotar:innen ihre Qualifikation zum Notaramt nebenberuflich erwerben müssen. Der Einstieg in den Nebenberuf geht mit erheblichem Aufwand einher. Werden Notarstellen durch ältere Personen ohne Altersgrenze besetzt, mindert das die Planbarkeit für den Nachwuchs: Es sei schlicht nicht absehbar, ob wirtschaftlich leistungsfähige Notariate frei würden und sich daher der Erwerb der Qualifikation als Nebenberuf lohne. Daher ergibt die Altersgrenze Sinn. Eine Altersdiskriminierung bestehe jedenfalls nicht. 

Update vom 25.10.2023: Eilantrag abgelehnt

Der Notar legte gegen die Altersgrenze eine Verfassungsbeschwerde ein und reichte zudem einen Eilantrag ein, um sicherzustellen, dass das Bundesverfassungsgericht die Altersgrenze vorübergehend aussetzt. Dadurch könnte er über seinen Geburtstag hinaus weiterarbeiten. Bedauerlicherweise wurde dieser Eilantrag (Aktenzeichen 1 BvR 1796/23, eingereicht am 24. Oktober 2023) gemäß LTO abgelehnt.

Ein Eilantrag kann nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn dringende Gründe vorliegen, die schwere Nachteile abwenden, die der Verhinderung von drohender Gewalt oder anderen wichtigen gesellschaftlichen Belangen dienen. In diesem konkreten Fall erfüllte der Notar diese hohen Anforderungen nicht. Insbesondere konnte er nicht überzeugend darlegen, warum eine spätere Rückkehr zur Arbeit – falls das Bundesverfassungsgericht die Altersgrenze aufheben sollte – für ihn unmöglich wäre.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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