Booking.com: EU-Kommission verhindert eTraveli-Übernahme

Veröffentlicht: 26.09.2023
imgAktualisierung: 26.09.2023
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
26.09.2023
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Booking.com App
© Boumen Japet / Shutterstock.com
Booking darf nicht seinen Konkurrenten eTraveli übernehmen, da die marktbeherrschende Stellung durch die Übernahme zu groß werden könnte.


Das Hotel- und Ferienwohnungsbuchungsportal Booking.com plante das schwedische Flugbuchungsportal eTraveli zu übernehmen. Die Wettbewerbshüter der EU haben dies allerdings untersagt, da die Marktmacht des Portals sonst zu groß werden würde. Zum ersten Mal in diesem Jahr hat die EU eine Übernahme verbieten müssen, wie die Tagesschau berichtete.  

Fehlende Abhilfemaßnahmen

Durch den Deal würde die marktbeherrschende Stellung des Online-Reisebüros weiter steigen, sodass es möglicherweise zu höheren Preisen für Verbraucher:innen kommen kann. Der für Wettbewerb zuständige EU-Kommissar Didier Reynders teilte am Montag in Brüssel mit, dass Booking keine ausreichenden Abhilfemaßnahmen angeboten hat, um die Bedenken auszuräumen.

Die EU-Kommission ist dafür zuständig zu schauen, ob eine Fusion zweier Unternehmen den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu sehr verzerren könnte. 

Booking könnte von Trägheit der Kunden profitieren

Nach Angaben der EU ist Booking.com das dominierende Buchungsportal im EWR. In den letzten zehn Jahren ist das Unternehmen stetig gewachsen und hat mittlerweile einen Marktanteil von über 60 Prozent. Zu Booking Holdings gehört Booking.com und das asiatische Pendant agoda.com. Das schwedische Unternehmen eTraveli betreibt Marken wie GotoGate und My Trip über die man Flüge buchen kann. 

Ein zusätzlicher Flugreservierungsservice könnte dafür sorgen, dass Kund:innen lediglich das eine Portal nutzen, um sowohl Hotels als auch Flüge zu buchen. „Booking hätte von der Trägheit der Kunden profitieren können“, hieß es. 

Gegen diese Entscheidung kann Booking rechtlich vorgehen. Reynders betonte allerdings, dass die Entscheidung wohlüberlegt getroffen wurde. Das geplante Geschäft hatte einen Wert von 1,63 Milliarden Euro.

Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Expert/in für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Veröffentlicht: 26.09.2023
img Letzte Aktualisierung: 26.09.2023
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