Entscheidung im Eilantrag
In einem Eilantrag entschied der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA), dass Meta auf seinen Plattformen keine Werbung anzeigen darf, die auf der Überwachung und dem Erstellen von Profilen der Nutzenden beruht. Die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission (DPC), die für Meta zuständig ist, muss in den nächsten zwei Wochen nun die entsprechenden Maßnahmen einreichen.
In Norwegen erging diese Entscheidung bereits im Juli dieses Jahres. Beide Entscheidungen werden mit der unzulässigen Datensammelwut Metas begründet. Denn Meta sammelt Daten über WhatsApp, Instagram und Facebook hinweg und erstellt ein Profil der entsprechenden Person, um personalisierte Werbung schalten zu können. Diese Art der Datensammlung über drei Plattformen verstößt allerdings gegen die DSGVO, wie der EuGH bereits entschied.
Das Verbot bezieht sich auf Werbung, die Meta bislang auf der Rechtsgrundlage von Verträgen mit Nutzenden und berechtigten Interesse von Nutzenden, schaltet.
Metas kostenpflichtiges Modell als Antwort
Anfang der Woche hatte Meta bereits verkündet, dass es ab November ein kostenpflichtiges Modell ohne Werbung geben soll. Nach Angaben von Meta, soll dieses Abo im Einklang mit den Datenschutzvorgaben der EU stehen.
Der EDSA hat dieses Vorgehen bisher zur Kenntnis genommen und prüft, ob mit dieser Methode tatsächlich die Datenschutzbestimmungen erfüllt werden. Die norwegische und die dänische Datenschutzbehörde äußerten allerdings schon Zweifel, ob diese Methode tatsächlich legal sei.
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Auf Facebook kann wohl jeder normale, geerdete Mensch verzichten,
doch Internetseiten mit zb Notfalltipps/ rechtliche/ sicherheitstech nische oder medizinische Erste Hilfe, wo villeicht sogar jede Minute zählt (und vorher noch mal eben "schnell" ein Content Abo abschliessen müssen inkl Bankverbindung und Mailadresse!!!) fällt dagegen schon fast unter die Kategorie: unterlassene Hilfeleistung. Sowas gehört strikt verboten
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