EU gegen Meta

Verbot von personalisierter Werbung auf Facebook und Instagram

Veröffentlicht: 02.11.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 02.11.2023
Meta Apps

Nachdem im Juli eine Entscheidung der norwegischen Datenschutzbehörde Facebook die personalisierte Werbung verboten hatte, folgt jetzt die gesamte EU. Die EU-Datenschutzbeauftragten fordern die irische Datenschutzbehörde dazu auf, das Verbot auf den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum auszuweiten, wie Heise berichtete.

Entscheidung im Eilantrag

In einem Eilantrag entschied der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA), dass Meta auf seinen Plattformen keine Werbung anzeigen darf, die auf der Überwachung und dem Erstellen von Profilen der Nutzenden beruht. Die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission (DPC), die für Meta zuständig ist, muss in den nächsten zwei Wochen nun die entsprechenden Maßnahmen einreichen. 

In Norwegen erging diese Entscheidung bereits im Juli dieses Jahres. Beide Entscheidungen werden mit der unzulässigen Datensammelwut Metas begründet. Denn Meta sammelt Daten über WhatsApp, Instagram und Facebook hinweg und erstellt ein Profil der entsprechenden Person, um personalisierte Werbung schalten zu können. Diese Art der Datensammlung über drei Plattformen verstößt allerdings gegen die DSGVO, wie der EuGH bereits entschied. 

Das Verbot bezieht sich auf Werbung, die Meta bislang auf der Rechtsgrundlage von Verträgen mit Nutzenden und berechtigten Interesse von Nutzenden, schaltet. 

Metas kostenpflichtiges Modell als Antwort

Anfang der Woche hatte Meta bereits verkündet, dass es ab November ein kostenpflichtiges Modell ohne Werbung geben soll. Nach Angaben von Meta, soll dieses Abo im Einklang mit den Datenschutzvorgaben der EU stehen. 

Der EDSA hat dieses Vorgehen bisher zur Kenntnis genommen und prüft, ob mit dieser Methode tatsächlich die Datenschutzbestimmungen erfüllt werden. Die norwegische und die dänische Datenschutzbehörde äußerten allerdings schon Zweifel, ob diese Methode tatsächlich legal sei. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#1 Birgit 2023-11-03 08:51
Das wird wohl legal sein, Facebook nutzt-wie zahllose andere Internetauftrit te- dann den kostenpflichtig en "Content-Pass". Die EU selbst, hat diesen Irrsinn doch durchgewunken, bezw ist eingeknickt.

Auf Facebook kann wohl jeder normale, geerdete Mensch verzichten,

doch Internetseiten mit zb Notfalltipps/ rechtliche/ sicherheitstech nische oder medizinische Erste Hilfe, wo villeicht sogar jede Minute zählt (und vorher noch mal eben "schnell" ein Content Abo abschliessen müssen inkl Bankverbindung und Mailadresse!!!) fällt dagegen schon fast unter die Kategorie: unterlassene Hilfeleistung. Sowas gehört strikt verboten
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