Kündigung muss auch ohne Login möglich sein

Veröffentlicht: 20.12.2023
imgAktualisierung: 21.12.2023
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
20.12.2023
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TV mit Sky
© monticello/Depositphotos.com
Skys Streaminganbieter Wow unterlag vor dem Landgericht München.


Seit Juli 2022 ist der Kündigungsbutton auf Webseiten verpflichtend. Verbraucher:innen, die online ein Abonnement abgeschlossen haben, müssen dieses einfach wieder kündigen können. Ähnlich wie beim „Jetzt kaufen“ Button, ist dafür eine Schaltfläche vorgesehen, die ohne viel Suchen auf der Webseite zu finden sein muss. 

Auf der von Sky Deutschland betriebenen Webseite des Streaminganbieters Wow ging das allerdings erst nach Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Passwort. Der Verbraucherzentrale Bundesverband ging dagegen gerichtlich vor und bekamen vor dem Landgericht München recht, wie sie in einer Pressemitteilung verkündeten. 

Kündigung bei Wow zu versteckt

Die Startseite des Streamingdienstes erhielt zwar einen Link mit der Aufschrift „WOW Abo kündigen“, dieser führte zu einer Unterseite, auf dem E-Mail-Adresse und Passwort eingegeben werden mussten. Erst nach der Anmeldung war die Kündigung möglich. Das Landgericht München schloss sich der Auffassung der Verbraucherzentrale an, dass der Kündigungsprozess rechtswidrig ist. 

Verbraucher:innen müssen die Kündigung mit einem Mausklick aufgeben können. Dabei muss die Angabe des Namens und eines weiteren Identifizierungsmerkmals genügen, wie beispielsweise die Anschrift. Die Abfrage eines Passworts erschwert den Kündigungsprozess dabei unnötig. In der Gesetzgebungsbegründung ist unmissverständlich erklärt, dass Verbraucher:innen auf das Formular zugreifen können müssen, ohne dass ein Login erforderlich ist. 

Vorschriften werden nicht umgesetzt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüfte seit Inkrafttreten der Regelung in einer Studie 3.000 Webseiten. Nur 42 Prozent der untersuchten Seiten setzten die Regelung zum Kündigungsbutton rechtssicher um. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Sky hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Expert/in für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Veröffentlicht: 20.12.2023
img Letzte Aktualisierung: 21.12.2023
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KOMMENTARE
1 Kommentare
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Peter
21.12.2023

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Hallo,
das finde ich sehr bedenklich. Warum? Jeder der meinen Namen und meine Anschrift kennt kann sich dann einen "Spaß" daraus machen ohne Probleme meine Abos zu kündigen. Das kann doch auch nicht im Sinne von Sicherheit im Internet sein.

Frohe Weihnachten wünscht
Peter