Kommentar wurde erfolgreich abgegeben.
Natürlich haften immer die Kleinen. Selbstverständl ich weiß man ja vorab, was Google, Amazon, Facebook & Co dann daraus machen.
Diese dürfen machen, was sie wollen. Da trauen sich die Gerichte und auch die Politik nicht heran, während der kleine bluten muss.
Man sollte seine Firma dringend in das Ausland verlegen. Das kriminelle Abmahnen gibt es nur in Deutschland .
Würde das Gericht hier der Verursacher (google) belangen, könnte sowas generell in Zukunft verhindert werden. Denn das Suchergebnis wurde von google erstellt und von Google auf der eigenen Webseite angezeigt.
Das ist genauso als würde mir jemand sagen, er hätte ein neues Auto gekauft und ich erzähle es weiter und sage, die Person hätte sich ein neues Auto geklaut. Aber ein Gericht würde nicht mich für die Falsche Aussage in Haftung nehmen, sondern den, der ursprünglich es korrekt gesagt hat. Das Urteil des Gerichts hätte in der Urteilsbegründu ng dann stehen, dass derjenige, der gesagt hat, er habe sich ein neues Auto gekauft damit hätte rechnen müssen, dass ich aus dem "gekauft" ein "geklaut" machen würde.
Genau solche Rechtsprechunge n sorgen dafür, das große Milliarden Konzerne von Suchmaschinen wie Google keinerlei Verantwortung mehr übernehmen müssen, was sie in ihren Suchergebnissen anzeigen. Ich vermute eher, dass der Richter keinerlei Ahnung hat, wie Suchergebnisse in Suchmaschinen entstehen und halte daher dieses Urteil als Ergebnis mangelndes Wissen oder Bildung in diesem Gebiet.
Dieses Urteil zeigt leider erneut, dass Deutschland ein digitales Entwicklungslan d ist. Insbesondere die Justiz ist weiterhin im letzten Jahrtausend stehengeblieben.
Obwohl im eigenen Einflussbereich (!) der eigenen Website (!) alles korrekt ist, haftet die Dame nun für das was die KI von Suchmaschinenbe treibern daraus macht (Google)? Muss Sie denn nun alle Suchmaschinen (Bing, Ecosia usw.) überwachen und die Betreiber aktiv anschreiben, damit Sie nachweisbar erfährt wieviele Zeichen gelten? Und ist sie dann auch für Änderungen der Betreiber haftbar?
Gleicher Blödsinn bei den automatisiert erstellten Brancheneinträg en bei Google & Co. Dort auf internationaler Ebene gibt es schlicht keinen Heilpraktiker, sondern das ist im Berufsbild des Psychotherapeut en und wird auch so gelistet.
Für falsche Einträge im Telefonbuch haben früher nicht die Anschlussinhabe r gehaftet. So einen Schwachsinn gibt es wirklich nur noch bei den gestrigen deutschen Gerichten...
Unfassbares Urteil! Als Webseitenbetrei ber kann ich überhaupt nicht sicherstellen auf jeder dritten Instanz richtig ausgespielt zu werden.
Was hier zählt wäre der Quelltext der Webseite - so ein Urteil öffnet Abmahnanwälten Tor und Tür.
Ich hofffe die Dame geht in Berufung!
Logische Folge > Jede Firma ohne richtige Firmierung im Google Title könnte somit abgemahnt werden ..
Das wurde so hingenommen und ist rechtskräftig? Der Titel beinhaltet in Summe 50 Zeichen. Google selbst rät maximal 60 Zeichen zu verwenden. Zudem werden Website Titel in unterschiedlich er Länge je nach Name einer Unterseite angezeigt.
Wie kann ich für die Darstellung meines Contents durch einen Dritten (in dem Fall Google) haftbar gemacht werden? Zudem der Dritte auch noch sagt, dass bis zu 60 Zeichen berücksichtigt werden. Das ergibt ja hinten und vorne gar keinen Sinn.
Oder verstehe ich hier etwas grundlegendes nicht?
_________________________________
Antwort der Redaktion.
Hallo Ronny,
bisher haben wir keine Informationen darüber, ob ein Rechtsmittel eingelegt wurde. Sobald wir Informationen darüber haben, werden wir natürlich berichten.
Das Gericht hat sich in der Entscheidung, die uns vorliegt, relativ kurz gehalten und keine weiteren Ausführungen zur Begründung gemacht.
Alles Gute und viele Grüße
die Redaktion
wie viel musste sie zahlen?
von welchen Gerichts-Anwalt skosten ca. ist auszugehen?
___________________________________
Antwort der Redaktion:
Hallo Herr Bär,
leider haben wir keine Informationen über die konkrete Höhe der Kosten.
Alles Gute und viele Grüße
die Redaktion
Kommentar schreiben
Antworten
Diese dürfen machen, was sie wollen. Da trauen sich die Gerichte und auch die Politik nicht heran, während der kleine bluten muss.
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Das ist genauso als würde mir jemand sagen, er hätte ein neues Auto gekauft und ich erzähle es weiter und sage, die Person hätte sich ein neues Auto geklaut. Aber ein Gericht würde nicht mich für die Falsche Aussage in Haftung nehmen, sondern den, der ursprünglich es korrekt gesagt hat. Das Urteil des Gerichts hätte in der Urteilsbegründu ng dann stehen, dass derjenige, der gesagt hat, er habe sich ein neues Auto gekauft damit hätte rechnen müssen, dass ich aus dem "gekauft" ein "geklaut" machen würde.
Genau solche Rechtsprechunge n sorgen dafür, das große Milliarden Konzerne von Suchmaschinen wie Google keinerlei Verantwortung mehr übernehmen müssen, was sie in ihren Suchergebnissen anzeigen. Ich vermute eher, dass der Richter keinerlei Ahnung hat, wie Suchergebnisse in Suchmaschinen entstehen und halte daher dieses Urteil als Ergebnis mangelndes Wissen oder Bildung in diesem Gebiet.
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Obwohl im eigenen Einflussbereich (!) der eigenen Website (!) alles korrekt ist, haftet die Dame nun für das was die KI von Suchmaschinenbe treibern daraus macht (Google)? Muss Sie denn nun alle Suchmaschinen (Bing, Ecosia usw.) überwachen und die Betreiber aktiv anschreiben, damit Sie nachweisbar erfährt wieviele Zeichen gelten? Und ist sie dann auch für Änderungen der Betreiber haftbar?
Gleicher Blödsinn bei den automatisiert erstellten Brancheneinträg en bei Google & Co. Dort auf internationaler Ebene gibt es schlicht keinen Heilpraktiker, sondern das ist im Berufsbild des Psychotherapeut en und wird auch so gelistet.
Für falsche Einträge im Telefonbuch haben früher nicht die Anschlussinhabe r gehaftet. So einen Schwachsinn gibt es wirklich nur noch bei den gestrigen deutschen Gerichten...
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Was hier zählt wäre der Quelltext der Webseite - so ein Urteil öffnet Abmahnanwälten Tor und Tür.
Ich hofffe die Dame geht in Berufung!
Logische Folge > Jede Firma ohne richtige Firmierung im Google Title könnte somit abgemahnt werden ..
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Wie kann ich für die Darstellung meines Contents durch einen Dritten (in dem Fall Google) haftbar gemacht werden? Zudem der Dritte auch noch sagt, dass bis zu 60 Zeichen berücksichtigt werden. Das ergibt ja hinten und vorne gar keinen Sinn.
Oder verstehe ich hier etwas grundlegendes nicht?
_________________________________
Antwort der Redaktion.
Hallo Ronny,
bisher haben wir keine Informationen darüber, ob ein Rechtsmittel eingelegt wurde. Sobald wir Informationen darüber haben, werden wir natürlich berichten.
Das Gericht hat sich in der Entscheidung, die uns vorliegt, relativ kurz gehalten und keine weiteren Ausführungen zur Begründung gemacht.
Alles Gute und viele Grüße
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
von welchen Gerichts-Anwalt skosten ca. ist auszugehen?
___________________________________
Antwort der Redaktion:
Hallo Herr Bär,
leider haben wir keine Informationen über die konkrete Höhe der Kosten.
Alles Gute und viele Grüße
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben