Fahrerrechte umgangen

Millionenstrafe für Uber wegen DSGVO-Verstoß

Veröffentlicht: 02.02.2024 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 02.02.2024
Autofahrer mit Uber auf Smartphone

Gegen den US-amerikanischen Fahrdienstleiter Uber, mit seinem europäischen Hauptsitz in den Niederlanden, hat die niederländische Datenschutzbehörde ein Bußgeld in Millionenhöhe verhängt. Insgesamt 10 Millionen Euro soll der Konzern zahlen. Ihm wird vorgeworfen, die sich aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergebenden allgemeinen Auskunftsrechte für seine Fahrer:innen nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt zu haben. 

Zahlreiche Verstöße durch Uber

Nach Überprüfung durch die niederländische Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (AP) kam diese zu dem Schluss, dass Uber nicht transparent genug darlegen konnte, wie lange die Daten der europäischen Fahrer:innenaufbewahrt werden und in welche Drittländer sie übermittelt werden, berichtet heise-online. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 11. Dezember 2023 der AP wird ebenso darauf eingegangen, dass Uber es seinen Fahrer:innen schwer gemacht haben soll, sich auf ihre Datenschutzrechte zu berufen.  

So soll es den Fahrer:innen erschwert worden sein, einen Antrag auf Einsicht oder Herausgabe ihrer persönlichen Daten zu stellen. In der den Fahrer:innen zur Verfügung gestellten App habe es zwar ein digitales Formular zur Antragstellung gegeben, dieses sei aber sehr gut versteckt gewesen. Wer es dennoch geschafft hatte, diese Hürde zu überwinden, bekam Probleme, die angeforderten Daten nutzen zu können, da sie in nicht leicht zugänglichen Formaten bereitgestellt wurden.  

Uber setzte „hohe Hemmschwelle“ 

Darüber hinaus kritisierte die AP, dass die übermittelten Dateien nicht strukturiert und daher schwer zu verstehen waren. Wie die Daten verarbeitet werden, das konnten nur Mitarbeitende verstehen, die der englischen Sprache mächtig sind. Denn Uber stellte diese nur in Englisch zur Verfügung. Wie lange Fahrerdaten überhaupt gespeichert werden, darüber gab Uber keine Auskunft.  

Die niederländische Datenschutzbehörde betonte, Uber habe „eine hohe Hemmschwelle gesetzt, wenn Fahrer ihr Recht auf Privatsphäre wahrnehmen wollten“. Bei der Bemessung der Strafe wurden die Größe des Konzerns und die Schwere der Verstöße berücksichtigt. 

Bis über die von Uber eingelegte Berufung entschieden ist, muss der Konzern nicht zahlen. Uber habe aber inzwischen, nach Angaben der Behörde, Maßnahmen ergriffen, um die Auskunftsrechte besser zu beachten.

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 Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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