Personalvertretung kommt Ermessensspielraum zu
Nicht der Arbeitgebende allein entscheidet darüber, welche beruflichen Weiterbildungen oder Schulungen seine Mitarbeitenden besuchen sollen. Die Personalvertretung hat bei der Beurteilung, welche Veranstaltungen sinnvoll sind, einen gewissen Spielraum. Dazu gehört auch, zu entscheiden, ob eine Veranstaltung in Präsenz oder online durchgeführt wird. Und das gilt auch dann, wenn mit einem Präsenzseminar Zusatzkosten auf das Unternehmen zukommen, obwohl ein inhaltsgleiches und kostengünstigeres Online-Seminar angeboten wird. Die zusätzlichen Kosten, wie etwa für Übernachtung und Verpflegung der Mitarbeitenden, hat der Arbeitgebende zu übernehmen, entschied das BAG nach Informationen von beck-aktuell.
Höhere Kosten stehen Beurteilung nicht entgegen
Wie auch schon die Vorinstanzen, gab das BAG (Beschluss vom 07.02.2024 – 7 ABR 8/23) der Personalvertretung einer Fluggesellschaft aus Nordrhein-Westfalen Recht, dessen Arbeitgeberin sich geweigert hatte, neben der Seminargebühr auch noch die Hotel- und Verpflegungskosten zu übernehmen. Die durch Tarifvertrag errichtete Personalvertretung hatte zwei ihrer Mitglieder für mehrere Tage auf eine betriebsverfassungsrechtliche Grundlagenschulung nach Potsdam geschickt.
So steht der Personalvertretung nach Ansicht des Gerichts, ähnlich wie ein Betriebsrat, bei der Beurteilung von Weiterbildungen und Schulungen ein gewisser Spielraum zu. Und dazu zählt auch die Form – online oder in Präsenz – der Veranstaltung. Dass bei einem Präsenzseminar höhere Kosten anfallen als bei einem Webinar, stehe dem Beurteilungsspielraum nicht entgegen, betonte das BAG.
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