Schulungen und Weiterbildungen

Arbeitgebender muss zusätzliche Kosten für Seminar in Präsenz tragen

Veröffentlicht: 12.02.2024 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 12.02.2024
Schulungsraum mit Beteiligten

War es vor einigen Jahren noch üblich, berufliche Weiterbildungen und Schulungen in Präsenz anzubieten, werden solche Seminare inzwischen immer häufiger auch online angeboten. Von Vorteil für Arbeitgebende sind die Webinare vor allem in Hinblick auf oftmals niedrigere Kosten. Doch auch die Personalvertretung hat ein Wörtchen mitzusprechen und ist dazu berechtigt, Mitarbeitende zu einem Präsenzseminar zu schicken, obwohl ein inhaltsgleiches und günstigeres Online-Seminar angeboten wird. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, hat der Arbeitgebende dafür die entstandenen Zusatzkosten zu tragen.

Personalvertretung kommt Ermessensspielraum zu

Nicht der Arbeitgebende allein entscheidet darüber, welche beruflichen Weiterbildungen oder Schulungen seine Mitarbeitenden besuchen sollen. Die Personalvertretung hat bei der Beurteilung, welche Veranstaltungen sinnvoll sind, einen gewissen Spielraum. Dazu gehört auch, zu entscheiden, ob eine Veranstaltung in Präsenz oder online durchgeführt wird. Und das gilt auch dann, wenn mit einem Präsenzseminar Zusatzkosten auf das Unternehmen zukommen, obwohl ein inhaltsgleiches und kostengünstigeres Online-Seminar angeboten wird. Die zusätzlichen Kosten, wie etwa für Übernachtung und Verpflegung der Mitarbeitenden, hat der Arbeitgebende zu übernehmen, entschied das BAG nach Informationen von beck-aktuell

Höhere Kosten stehen Beurteilung nicht entgegen

Wie auch schon die Vorinstanzen, gab das BAG (Beschluss vom 07.02.2024 – 7 ABR 8/23) der Personalvertretung einer Fluggesellschaft aus Nordrhein-Westfalen Recht, dessen Arbeitgeberin sich geweigert hatte, neben der Seminargebühr auch noch die Hotel- und Verpflegungskosten zu übernehmen. Die durch Tarifvertrag errichtete Personalvertretung hatte zwei ihrer Mitglieder für mehrere Tage auf eine betriebsverfassungsrechtliche Grundlagenschulung nach Potsdam geschickt. 

So steht der Personalvertretung nach Ansicht des Gerichts, ähnlich wie ein Betriebsrat, bei der Beurteilung von Weiterbildungen und Schulungen ein gewisser Spielraum zu. Und dazu zählt auch die Form – online oder in Präsenz – der Veranstaltung. Dass bei einem Präsenzseminar höhere Kosten anfallen als bei einem Webinar, stehe dem Beurteilungsspielraum nicht entgegen, betonte das BAG.

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 Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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