Urheberrechtsverletzung

TikTok darf geschützte Werke weiterhin nicht nutzen

Veröffentlicht: 12.02.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 12.02.2024
TikTok App

Auf der Video-Plattform TikTok fanden sich einige urheberrechtlich geschützte Filme. Mit Verweis auf laufende Verhandlungen über Lizenzen versuchte TikTok, gegen eine Klage vorzugehen. Das Landgericht München verurteilte TikTok nun allerdings zur Unterlassung und stellte auch fest, dass ein Schadensersatz gegenüber den Rechteinhabern feststeht, wie LTO berichtete.

Laufende Verhandlungen schützen vor Urheberrechtsverstoß

TikTok stützte sich bei seiner Argumentation auf das Urheberrechts-Dienstanbieter-Gesetz (UrhDaG). Nach diesem Gesetz können Dienstanbieter einer urheberrechtlichen Haftung entgehen, wenn sie die „bestmöglichen Anstrengungen“ unternehmen, um die vertraglichen Nutzungsrechte zu erwerben. Also zum Beispiel dann, wenn die Plattform gerade mit dem Lizenzinhaber über die Nutzung in Verhandlung ist. 

TikTok wurde vom Lizenzinhaber einiger Filme, die auf der Plattform vorhanden waren, aufgefordert, diese zu entfernen und kostenpflichtig zu lizenzieren. Auch wenn die Videos von TikTok entfernt wurden, weigerte sich das Unternehmen, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Zu einem Vertragsabschluss zur Lizenzierung kam es nicht. Daraufhin klagten die Lizenzinhaber gegen TikTok, die sich wiederum auf die Norm im UrhDaG beriefen. 

Landgericht entschied gegen TikTok

Das Landgericht machte es TikTok allerdings nicht so leicht, sich aus der Schlinge zu ziehen. Die Richter waren nicht der Ansicht, dass TikTok – wie es das Gesetz verlangt – die „bestmöglichen Anstrengungen“ unternommen hat. Dazu führte das Landgericht aus: „Das konkrete Verhalten der Beklagten ließ nicht das Ziel erkennen, alsbald zu einem beiderseits interessengerechten Ergebnis zu gelangen“. Denn TikTok selbst habe keine Preisvorstellungen genannt oder Gegenangebote abgegeben.  

Die Klage auf Unterlassung und Schadensersatz gegen TikTok war somit erfolgreich. Die Höhe des Schadensersatzes muss allerdings noch ermittelt werden. Dazu muss TikTok erst einmal Auskunft über die Nutzung der Videos geben. 

Auch der Musik-Konzern Universal Music hat TikTok untersagt, seine Musikstücke zu nutzen. Hier sind ebenfalls Lizenzverhandlungen gescheitert. Seitdem sind zahlreiche Songs auf der Plattform nicht mehr verfügbar. 

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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