USA

10 Millionen Dollar Strafe für rechte Spam-Anrufe

Veröffentlicht: 28.03.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 28.03.2024
Unbekannter Anruf auf Smartphone

Das US-Bundesgericht von Montana hat eine Entscheidung der US-Behörde FCC aus dem Jahr 2021 bestätigt. Ein Amerikaner muss fast 10 Millionen Euro Strafe zahlen. Er hatte tausende Leute automatisiert angerufen und mit zuvor aufgezeichneten Mitteilungen belästigt. Grund für die Strafe waren nicht die Anrufe an sich, sondern die Tatsache, dass er dabei seine Anruferkennung (Caller-ID) gefälscht hatte, wie Heise meldete

Rassistische Falsch-Informationen und Beleidigungen

Mit den Anrufen wurden ausländerfeindliche Lügen, rassistische Attacken auf Politiker und Drohungen gegen Journalisten verbreitet. Der Spam alleine führte noch nicht zur Strafe. Allerdings die Tatsache, dass er dabei eine falsche Rufnummer anzeigen lassen hat. In den USA ist es verboten, die Anruferkennung zu fälschen, wenn in dem Zusammenhang betrogen werden soll, oder Leuten auf andere Weise ein Schaden zugefügt werden soll. 

Der Angeklagte stritt nicht ab, die Anrufe veranlasst zu haben, bei einem Teil der Anrufe stritt er allerdings ab, dass er die Caller-ID abgeändert hatte. Die ursprüngliche Strafe von rund 13 Millionen Dollar wurde daher auf knapp 10 Millionen Dollar reduziert. Knapp 5.000 Anrufe konnten ihm nachgewiesen werden, pro Anruf wurde eine Strafe von 2.000 Euro verhängt. 

Täter droht Gefängnis

Neben der Geldstrafe wurden dem Täter auch noch Auflagen erteilt. So wurde es ihm verboten, über Telefon voraufgezeichnete Anrufe zu übermitteln, wenn der Gesprächspartner nicht zuvor eingewilligt hat. Außerdem wird ihm verboten, die Anrufe mit einer falschen Rufnummernanzeige vorzunehmen. Sollte er gegen diese Auflagen verstoßen, droht dem Täter eine Gefängnisstrafe. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte kann noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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