Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ergeben, dass große Händler davon oft Gebrauch machen, für die bestimmte Zahlungsarten beträchtliche Extrakosten zu verlangen. Dies ist sicherlich auch einer der Gründe, weshalb der Gesetzgeber im Online-Handel mindestens eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsart für Verbraucher fordert. Das Landgericht Frankfurt am Main hat nun aber klargestellt, dass die Sofortüberweisung nicht zumutbar ist.
(Bildquelle Payment Button: Patryk Kosmider via Shutterstock)
Rechtlich gesehen spricht nichts dagegen, wenn dem Verbraucher bei der Zahlung in einem Online-Shop besondere Entgelte (z.B. Gebühren) berechnet werden. Um solche Entgelte für die Nutzung einer bestimmten Zahlungsart auf den Verbraucher umlegen zu dürfen, muss jedoch folgende Voraussetzung erfüllt werden: Es muss zusätzlich eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsart zur Auswahl stehen. Dies soll sicherstellen, dass Verbraucher im Internet die Möglichkeit haben, ohne Zusatzkosten bezahlen zu können.
Dem Gesetz lässt sich aber nicht entnehmen, welche Zahlungsarten genau darunter fallen und welche nicht. Besonders bei den weitverbreiteten Zahlungssystemen wie Paypal und Co. kann – sofern kostenlos angeboten - nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob diese für den Verbraucher eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsart darstellen können. Die Zahlung per „Visa Electron"-Karte und „fluege.de MasterCard GOLD" soll aber jedenfalls nicht genügen.
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vielen Dank für die Rechtsfrage!
Es muss grundsätzlich immer mindestens eine "gängige und zumutbare unentgeltliche" Zahlungsart zur Auswahl stehen. Das können sein: Vorkasse per Überweisung oder Lastschrift. Nach dem derzeitigen Stand wird man wohl auch davon ausgehen können, dass Paypal eine solche gängige und zumutbare Zahlungsart ist, solange kostenfrei angeboten.
In den zusätzlich angebotenen (kostenpflichti gen) Zahlungsarten sind Händler dann frei, solange nur das tatsächlich angefallene Entgelt berechnet wird.
Viele Grüße,
Die Redaktion
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Also würde eine Auswahl zwischen Paypal und Sofortüberweisu ng ausreichen, wenn dafür dem Kunde keine Zusatzkosten berechnet werden? Oder muss eine "zumutbare" Zahlart IMMER angeboten werden?
Danke!
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