Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) sowie die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) schreiben unter anderem Kennzeichnungspflichten energieverbrauchsrelevanter Produkte vor. Dort werden auch spezielle Pflichten zur Angabe der Energieeffizienzklasse geregelt.
(Bildquelle Energieeffizienzklasse: MPanchenko via Shutterstock)
Nach § 6a der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) müssen Lieferanten und Händler sicherstellen, dass bei der Werbung für ein bestimmtes Produktmodell auf die Energieeffizienzklasse des Produkts hingewiesen wird, sofern in der Werbung Informationen über den Energieverbrauch oder den Preis angegeben werden. Die Angabe der Energieeffizienzklasse soll dem Verbraucher einen bestimmten Informationsstand verschaffen, bevor er seine Kaufentscheidung trifft. Diese Zwangsinformation des Verbrauchers dient dem öffentlichen Interesse an Energieeinsparung. Darüber hinaus soll dadurch längerfristig das Bewusstsein der Verbraucher dahin umgeprägt werden, dass sie Produkte mit höherem Energieverbrauch innerlich ablehnen.
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