„Sind deine Freunde schon bei Facebook?“ – Diese Frage war eine der ersten, die ein neuer Facebook-Nutzer zu sehen bekam. Das soziale Netzwerk wollte auf das Adressbuch der Nutzer zugreifen, um Freunde zu finden. Doch dabei wurden auch unzulässige Werbe-Mails verschickt, wie nun der Bundesgerichtshof bestätigte. (Urteil vom 14. Januar 2016 - I ZR 65/14)
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Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass der „Freundefinder“ von Facebook unzulässig belästigende Werbung darstellt. Zudem habe Facebook „im Rahmen des im November 2010 zur Verfügung gestellten Registrierungsvorgangs für die Funktion ‚Freunde finden’ den Nutzer über Art und Umfang der Nutzung von ihm importierter Kontaktdaten irregeführt“, wie der Bundesgerichtshof erklärt. Damit ist Facebook in dritter Instanz gegen den Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) unterlegen.
Der „Freundefinder“ nutzte in seiner Gestaltung vom Herbst 2010 das Adressbuch eines Facebook-Mitglieds, um bereits registrierte Freunde zu finden. Es wurden aber auch Einladungen an nicht registrierte Bekannte verschickt. Der Bundesgerichtshof stuft diese Einladungs-E-Mails von Facebook als Werbung ein, „auch wenn ihre Versendung durch den sich bei Facebook registrierenden Nutzer ausgelöst wird“. Schließlich handele es sich nach Ansicht des Gerichts um eine von Facebook zur Verfügung gestellten Funktion, mit der Dritte auf das Angebot des Netzwerks aufmerksam gemacht werden sollen.
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