Amazon gewinnt Rechtsstreit: Keine Haftung für E-Books

Veröffentlicht: 25.10.2013 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 25.10.2013

Online-Händler, die E-Books vertreiben, können aufatmen. Denn in einem Prozess gegen Amazon entschied das OLG München, laut Soiegel Online, am gestrigen Donnerstag, dass die entsprechenden Verkäufer nicht für Urheberrechtsverstöße haften, die in den digitalen Büchern begangen wurden.

Amazon haftet nicht für E-Books

Anneliese Kühn ist die Enkelin des deutschen Autors und Komikers Karl Valentin. Diese hält die Rechte an den Werken ihres verstorbenen Großvaters und hatte Ende des Jahres 2011 im E-Book-Bestand von Amazon ein Buch namens „Bitte warten! Das Wartebuch für Ungeduldige“ gefunden. Darin enthalten sind Teile aus „Buchbinder Wanninger“, einem Sketch von Valentin.

Da Kühn ihre Urheberrechte verletzt sah, mahnte sie das Online-Unternehmen ab, woraufhin der Händler das entsprechende Buch aus seinem Sortiment nahm. Eine geforderte Unterlassungserklärung unterschrieb Amazon jedoch nicht. Die Folge: Anneliese Kühn reichte Klage gegen Amazon Media ein, weil sie die Ansicht vertrat, dass der Versandhändler für jene Waren haftet, die er vertreibt und sich somit auch für die Inhalte seiner Kindle-E-Books verantwortlich zeichnen müsste.

Anders urteilte nun das OLG München: Dieses entschied, dass Amazon nicht für den Content seiner vertriebenen E-Books bzw. für Urheberrechtsverletzungen in den digitalen Schriftstücken haftbar ist. Als Begründung gab das Gericht zu bedenken, dass auch stationäre Buchhändler nicht für Urheberrechtsverstöße im Inhalt ihres Angebots haften: "Keiner, der seine Urheberrechte verletzt sieht, wird gegen den einzelnen Buchhändler vorgehen", sagte Rainer Zwirlein, Vorsitzender Richter.

Das Gericht sieht in der vorliegenden Thematik eine grundsätzliche Bedeutung, weshalb es eine Revision gegen die Entscheidung zuließ. Peter Reinke, Anwalt der Klägerin, kündigte an, diese Möglichkeit umgehend zu nutzen und vor den BGH nach Karlsruhe zu ziehen.

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