Spätestens mit Shades of Grey lebt die Erotikbranche wieder auf – Shops wie Amorelie und deren Mitbewerber profitieren ordentlich davon. Händler im Erotikbereich haben jedoch genauso mit Widerrufen ihrer Kunden zu kämpfen. Weil die betroffenen Produkte auch nach einem Gebrauch vom Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen sind, sind die retournierten Waren meist nur noch reif für die Abfalltonne. Das Oberlandesgericht Hamm gewährte nun Rückenwind für betroffene Händler und empfiehlt eine Lösung.
Jeder Händler kennt es zur genüge: Dem Verbraucher steht bei online abgeschlossenen Verträgen im Grundsatz ein Widerrufsrecht zu. Auch Erotikartikel, die zum Gebrauch am oder im Körper bestimmt sind, machen da keine Ausnahme.
Übrigens: Der weit verbreitete Glaube, mit der Benutzung des Artikels sei ein Widerrufsrecht gänzlich ausgeschlossen, hält sich jedoch weiterhin standhaft. Man kann dem Gesetz nicht entnehmen, dass ein Widerrufsrecht generell ausgeschlossen sein soll, wenn der Artikel benutzt wurde. Erst, wenn gesetzlich spezielle Ausschluss- und Erlöschensgründe greifen, kann das Widerrufsrecht des Verbrauchers beseitigt werden.
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