Meinungsäußerungen sind nun einmal vom Grundgesetz geschützt. Das lässt sich nicht diskutieren. Was jedoch nicht erlaubt ist, sind Beleidigungen. Sie sind strafbar und können vom Betroffenen im Internet gelöscht werden. Dabei macht es keinen Unterschied, wenn die Aussagen „nur“ in einer geschlossenen Gruppe getätigt werden.
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Ihre künftigen Kunden vertrauen den Produktbewertungen und Erfahrungsberichten von anderen Verbrauchern. So haben zahlreiche Studien belegt, dass Kunden bei der Recherche vor einem Online-Kauf Produktbewertungen berücksichtigen. Für Online-Händler können diese Bewertungen jedoch Fluch und Segen zugleich sein. Schon einige wenige negative Aussagen zu einem Händler, einem Produkt oder einer Dienstleistung können den Handel ins Stocken bringen.
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