2,4 Milliarden Euro: EU-Kommission verhängt Rekordstrafe gegen Google

Veröffentlicht: 27.06.2017 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 27.06.2017

Google hat seinen eigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping bevorzugt. Zu diesem Ergebnis ist die EU-Kommission gekommen. Das Unternehmen muss nun mit einer Rekord-Geldstrafe dafür büßen: 2,4 Milliarden Euro kostet Google der Verstoß.

Google Hauptsitz

© achinthamb / Shutterstock.com

Google hat seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. So lautet die Entscheidung der EU-Kommission. Der Suchmaschinenbetreiber habe demnach seinen eigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping unzulässig bevorzugt und somit gegen das EU-Kartellrecht verstoßen. Nun muss Google dieses Verhalten innerhalb von 90 Tagen beenden, heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission. Ansonsten komme es zu Zwangsgeldern von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes der Google-Mutter Alphabet – und der dürfte beträchtlich sein.

Zusätzlich hat die EU-Kommission eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Milliarden Euro gegen Google verhängt. EU-Kommissarin Margrethe Vestager attestierte dem Unternehmen, „viele innovative Produkte und Dienstleistungen entwickelt“ und das Leben der Menschen verändert zu haben. Das sei eine gute Sache, betont Vestager. „Aber die Strategie von Google für seinen Preisvergleichsdienst bestand nicht nur darin, Kunden zu gewinnen, indem es ein besseres Produkt anbietet als seine Wettbewerber“, führt die EU-Kommissarin weiter aus. „Google hat vielmehr seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft hat.“

Marktbeherrschende Stellung seit 2008

Die Wettbewerbsfähigkeit der Preisvergleichsdienste sei „stark von der Anzahl der Zugriffe auf ihre Website abhängig“, so die EU-Kommission. Nur durch eine große Anzahl an Klicks können die Unternehmen hohe Umsätze generieren und sind für die Händler attraktiv. Google spiele aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung als Suchmaschine eine wichtige Rolle für den Zugriff von Nutzern.

Die EU-Kommission erklärt in ihrem Beschluss, dass Google „auf jedem nationalen Markt für allgemeine Internetsuche im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), d. h. in allen 31 EWR-Staaten, eine beherrschende Stellung innehat“. Diese Stellung halte Google bereits seit 2008, abgesehen von der Tschechischen Republik, wo das Unternehmen diese Position erst 2011 erreichte.

EU-Kommission ermittelt in zwei weiteren Fällen

Google habe seine Marktmacht in allen 13 EWR-Staaten missbraucht, in denen das Unternehmen den Preisvergleichsdienst Google Shopping anbietet. Als Folge dieser Verhaltensweisen hätten Preisvergleichsdienste Einbußen hinnehmen müssen, während die Zugriffe auf Google Shopping seit Beginn der Zuwiderhandlung stark gestiegen seien. Die nun verhängte Geldbuße in Höhe von 2,42 Milliarden Euro hat die EU-Kommission auf Grundlage der Umsätze von Google Shopping in den betreffenden 13 EWR-Staaten ermittelt.

Das war der erste Streich: Die EU-Kommission ermittelt auch wegen Android und AdSense gegen Google und hat in beiden Fällen ebenfalls festgestellt, dass Google auch hier eine marktbeherrschende Stellung innehat. Im Zusammenhang mit dem mobilen Betriebssystem Android hat die Kommission Sorge, dass Google die Auswahl an Anwendungen einschränkt, um seine eigene Vormachtstellung zu schützen und auszubauen. Über AdSense könne das Unternehmen nach vorläufiger Auffassung der Kommission eine Verringerung der Auswahl erreichen, indem es verhindert, dass Websites von Dritten auf Suchmaschinenwerbung von seinen Wettbewerbern zugreifen.

 

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