Urteil zu Datenschutzbestimmungen: StayFriends muss Voreinstellungen ändern

Veröffentlicht: 15.05.2018
imgAktualisierung: 15.05.2018
Geschrieben von: Corinna Flemming
Lesezeit: ca. 2 Min.
15.05.2018
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StayFriends handelt mit seinen Voreinstellungen in Nutzerprofilen zur Datenweitergabe nicht rechtmäßig. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth jetzt entschieden.


Das soziale Netzwerk StayFriends verstößt mit seinen Voreinstellungen für neu angelegte Nutzerprofile gegen den Datenschutz. Die von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereichte Klage wurde nun vom Landgericht Nürnberg-Fürth als begründet eingestuft.

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© StayFriends

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) konnte sich mit seiner Klage gegen StayFriends durchsetzen. Die Verbraucherschützer haben das soziale Netzwerk aufgrund seiner Datenschutzbestimmungen kritisiert und nun vom Landgericht Nürnberg-Fürth Recht bekommen. StayFriends hatte Daten aus den neu angelegten Nutzerprofilen an Suchmaschinen und Partnerwebseiten weitergegeben, ohne dass die User informiert wurden oder diesem Vorgang explizit zugestimmt haben. Die Erlaubnis dafür hatte sich das Schulfreunde-Portal durch Voreinstellungen in den Profilen eingeholt. Wie das Gericht jetzt aber urteilte, ist diese Vorgehensweise nicht rechtmäßig.

„Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Suchmaschinen und damit an Personen außerhalb des Netzwerkes ist nur mit Einwilligung der Betroffenen erlaubt“, betont Heiko Dünkel vom vzbv in einer Mitteilung. „Eine im Nutzerprofil versteckte Voreinstellung reicht hierfür nicht aus. Denn diese müssen Nutzer erst umständlich deaktivieren, wenn sie ihre Daten schützen wollen.“

Unlautere Weitergabe der Nutzerdaten an externe Websites

Der vzbv hatte besonders scharf kritisiert, dass die auf StayFriends hochgeladenen Profilbilder auch in Suchmaschinen und für nicht-angemeldete User sichtbar sind. Dünkel konsterniert besonders die umständliche Vorgehensweise für User, um die eigenen Daten zu schützen. Das Landgericht hat sich dabei der Kritik der Verbraucherschützer angeschlossen und bestätigte, dass keine „wirksame Einwilligung zur Weitergabe der Kundendaten an Dritte“ vorliege, sondern das eine solche Voreinstellung in den Profilen gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoße. Auch dass die Nutzer bei der Registrierung die Datenschutzbestimmungen von StayFriends akzeptierten, ließ das Gericht als Rechtfertigung nicht zu.

StayFriends muss seine Vorgehensweise dahingehend nun ändern, bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Corinna Flemming

Corinna Flemming

Expert/in für: Internationales

Veröffentlicht: 15.05.2018
img Letzte Aktualisierung: 15.05.2018
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