Das soziale Netzwerk StayFriends verstößt mit seinen Voreinstellungen für neu angelegte Nutzerprofile gegen den Datenschutz. Die von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereichte Klage wurde nun vom Landgericht Nürnberg-Fürth als begründet eingestuft.
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) konnte sich mit seiner Klage gegen StayFriends durchsetzen. Die Verbraucherschützer haben das soziale Netzwerk aufgrund seiner Datenschutzbestimmungen kritisiert und nun vom Landgericht Nürnberg-Fürth Recht bekommen. StayFriends hatte Daten aus den neu angelegten Nutzerprofilen an Suchmaschinen und Partnerwebseiten weitergegeben, ohne dass die User informiert wurden oder diesem Vorgang explizit zugestimmt haben. Die Erlaubnis dafür hatte sich das Schulfreunde-Portal durch Voreinstellungen in den Profilen eingeholt. Wie das Gericht jetzt aber urteilte, ist diese Vorgehensweise nicht rechtmäßig.
„Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Suchmaschinen und damit an Personen außerhalb des Netzwerkes ist nur mit Einwilligung der Betroffenen erlaubt“, betont Heiko Dünkel vom vzbv in einer Mitteilung. „Eine im Nutzerprofil versteckte Voreinstellung reicht hierfür nicht aus. Denn diese müssen Nutzer erst umständlich deaktivieren, wenn sie ihre Daten schützen wollen.“
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