Ende der „Verantwortungslosigkeit“: Datenschutzkonferenz unterstützt Facebook-Urteil des EuGH

Veröffentlicht: 07.06.2018
imgAktualisierung: 07.06.2018
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 3 Min.
07.06.2018
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ca. 3 Min.
Die Datenschutzkonferenz hat sich in einer Mitteilung hinder die Entscheidung des EuGH zu den Fanpages auf Facebook gestellt. Für Unternehmen dürfte diese Entscheidung eher unverständlich sein.


Unglauben und Verunsicherung – das sind wohl jene Reaktionen, die sich bei vielen hiesigen Händlern und Unternehmen nach dem jüngsten Urteil des EuGH eingestellt haben. Doch es gibt auch Parteien, die das wegweisende Urteil auch befürworten und hoffen, dass die „Verantwortungslosigkeit“ der Vergangenheit nun ein Ende hat.

Facebook und Sicherheit
© TY Lim / Shutterstock.com

Mit dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Fanpages gehen große Veränderungen in der Online-Szene einher. Denn die Facebook-Nutzung für Unternehmen wird sich auf Basis der Entscheidung gravierende verändern. Wie wir bereits hier ausführlich berichteten, nimmt das Urteil Unternehmen und Facebook beim Thema Datenschutz gemeinsam in die Pflicht.

Datenschutzkonferenz weiß um die nötige Mithilfe von Facebook  

Unter dem Titel „Die Zeit der Verantwortungslosigkeit ist vorbei“ hat sich die Datenschutzkonferenz nun hinter den Europäischen Gerichtshof gestellt. In der entsprechenden Erklärung heißt es, dass Unternehmen nun „nicht mehr allein auf die datenschutzrechtliche Verantwortung von Facebook verweisen“ können, sondern ebenfalls Verantwortung tragen und auf die Einhaltung des Datenschutzes im Sinne der Kunden achten müssen.

Den Teilnehmern der Datenschutzkonferenz, die sich aus den verschiedenen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder zusammensetzen, scheint durchaus eines klar zu sein: Ohne eine umfassende Mitwirkung und Hilfe von Facebook ist die rechtssichere Umsetzung der EuGH-Entscheidung nicht möglich. Sie verweisen darauf, dass sich Betreiber von Fanpages selbst versichern sollen, „dass Facebook ihnen die Informationen zur Verfügung stellt, die zur Erfüllung der genannten Informationspflichten benötigt werden“.

Das EuGH-Urteil und die Machtlosigkeit der Händler

Laute Kritik, nach der sich Facebook in der alltäglichen Praxis als Konzern erweist, der sich mit Einblicken und genauen Daten zur Datenverarbeitung eher zurückhält, scheint die Datenschutzkonferenz ungeachtet verklingen zu lassen. Wenn Facebook jedoch keine ausreichenden Informationen über die Datenverarbeitung der Facebook-Nutzer zur Verfügung stellt, dann haben Unternehmen und Händler das Nachsehen – und sind machtlos.

Denn der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil jüngst entschieden, dass sowohl Facebook als auch Unternehmen, die sich auf sogenannten Fanpages präsentieren, für den Datenschutz mitverantwortlich sind. Was irgendwie abstrakt klingt, hat aber zur Folge, dass Unternehmen eine Datenschutzerklärung bei Facebook hinterlegen und in der sie festhalten müssen, wer dort welche Daten auf welche Weise und zu welchem Zweck erhebt, speichert und verarbeitet. Und das anzugeben, dürfte ohne die Mitarbeit von Facebook eben äußerst schwierig werden.

Übrigens: Betroffene Händlerbund-Mitglieder finden ab sofort die entsprechende Datenschutzerklärung für Facebook Unternehmensseiten inklusive konkreter Handlungsempfehlung im Mitgliederbereich.

Tina Plewinski

Tina Plewinski

Expert/in für: Amazon

Veröffentlicht: 07.06.2018
img Letzte Aktualisierung: 07.06.2018
Lesezeit: ca. 3 Min.
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KOMMENTARE
3 Kommentare
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Redaktion
08.06.2018

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Hallo Tobias,

im Händlerbund-Mit gliederbereich klickst du auf "meine Shops" und scrollst nach unten zu "einen neuen Shop anlegen". Dort wählst du dann als Plattform "Facebook Unternehmenssei te", klickst anschließend auf "speichern & weiter"
Wenn du die Datenschutzerkl ärung erstellt hast, kannst du dieser Anleitung folgen, um sie auf Facebook einzustellen: hb-intern.de/.../...

Liebe Grüße
Die Redaktion
Günter Mölck-Schmidt
08.06.2018

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Endlich wird der Datenschutz ernst genommen
Tobias
08.06.2018

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Hallo,
wo ist das den im Mitgliederberei ch. Ich finde da nischt.

Vielen Dank

Tobias